Förderung des Sports und Rettung aus Lebensgefahr (Dr. Andreas Göller Stiftung)
Die Dr. Andreas Göller Stiftung unterstützt seit über 30 Jahren gemeinnützige Sport- und Jugendarbeit sowie Projekte der Notfallrettung und Unfallhilfe. Beispiele sind der Bau von Sporthallen, Installation von AED-Defibrillatoren, Förderung der Bergrettung und der DGzRS.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Sports, der sportlich-sozialen Jugendarbeit sowie der Notfallrettung und Unfallhilfe durch finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Projekte und Organisationen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Ausrüstung
- Baukosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnütziger Status
- Tätigkeit im Sport- oder Rettungsbereich
Beschreibung
Die Dr. Andreas Göller Stiftung fördert seit über 30 Jahren gemeinnützige Initiativen in ganz Deutschland mit dem Ziel, Sport und sportlich-soziale Jugendarbeit sowie die Notfallrettung und Unfallhilfe nachhaltig zu stärken. Gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen können fortlaufend Antrag auf Zuschüsse stellen, um Investitionskosten, Ausrüstungsmaßnahmen oder Bauvorhaben zu realisieren. Dabei reicht das Spektrum von Errichtung und Modernisierung von Sporthallen über Projekte zur Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen bis hin zur Ausstattung von Feuerwehren, Bergrettungsdiensten oder der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) mit lebensrettenden Geräten. Die Stiftung legt besonderen Wert auf Projekte, die Gemeinwesen zusammenbringen und die Sicherheitsinfrastruktur vor Ort verbessern.
Förderberechtigt sind ausschließlich Organisationen mit anerkannt gemeinnützigem Status, die im Sport- oder Rettungsbereich aktiv sind. Als förderfähige Ausgaben gelten unter anderem Baukosten für Sportstätten, Anschaffung von Defibrillatoren im Rahmen des AED-Lebensretter-Projekts, technisches Rettungsgerät sowie Investitionen in öffentlich zugängliche Sportaußenanlagen. Die breite öffentliche Zugänglichkeit und das ehrenamtliche Engagement der teilnehmenden Initiativen stehen im Mittelpunkt der Förderentscheidung. Durch die kontinuierliche Unterstützung werden Projekte ermöglicht, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Altersgruppen attraktive Bewegungsangebote bieten und zugleich die Sicherheit in Notlagen erhöhen.
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