Zuschuss

Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)

Förderung bilateral-deutscher und französischer Filmkoproduktionen im Rahmen des deutschen Filmförderungsgesetzes 2025. Anträge werden über das FFA-Serviceportal eingereicht.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen

Förderziel

Förderung von Koproduktionen deutscher und französischer Filmprojekte in allen Phasen von der Drehbuchentwicklung bis zum internationalen Verleih im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025.

Förderfähige Ausgaben

  • Entwicklungskosten
  • Produktionskosten
  • Vertriebskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kooperationsprojekt zwischen deutschen und französischen Produzenten
  • Anwendung der Richtlinien des Filmförderungsgesetzes 2025

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Koproduktionsvertrag

Bewertungskriterien

  • Künstlerische Qualität des Projekts
  • Wirtschaftliches Konzept
  • Bilaterale Zusammenarbeit

Beschreibung

Die Minitraité-Förderung unterstützt deutsch-französische Filmprojekte in sämtlichen Produktionsphasen – von der Drehbuchentwicklung bis zum internationalen Verleih. Kleine und mittlere Produktionsfirmen können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss über das nationale Filmförderungsgesetz 2025 beantragen. Gefördert werden Ausgaben für die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Kinofilmen, die in enger bilateraler Zusammenarbeit realisiert werden. Die Jury bewertet Anträge nach künstlerischer Qualität, wirtschaftlichem Konzept und Stärke der Kooperation zwischen deutschen und französischen Partner:innen. Einreichungen erfolgen elektronisch über das FFA-Serviceportal, wo auch die aktuellen Fristen veröffentlicht werden.

Für die Antragstellung sind eine ausführliche Projektbeschreibung inklusive künstlerischer Zielsetzung, ein detaillierter Finanzierungsplan und ein rechtsgültiger Koproduktionsvertrag vorzulegen. Zielgruppe sind Produzent:innen und Produktionsgesellschaften, die eine anspruchsvolle Zusammenarbeit jenseits nationaler Grenzen anstreben. Die Förderung trägt dazu bei, das deutsch-französische Filmschaffen zu stärken und kulturellen Austausch auf der Kinoleinwand zu ermöglichen. Als zentrale Instanz der Bundesfilmförderung bietet die Filmförderungsanstalt (FFA) einen transparenten Service und begleitet die Antragstellenden während des gesamten Prozesses im FFA-Serviceportal.

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