Förderung für Defibrillatoren und First-Responder-Ausrüstungen für Kärntner Gemeinden
Förderung des Ankaufs von fixen öffentlich zugänglichen Defibrillatoren, mobilen Defibrillatoren und First-Responder-Ausrüstung für Kärntner Gemeinden. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist die flächendeckende Bereitstellung lebensrettender Defibrillatoren und Ausrüstungen von First Respondern in Kärntner Gemeinden, um im Notfall rasche Erste Hilfe zu ermöglichen und den plötzlichen Herztod zu reduzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Ankauf von fixen Defisäulen
- Ankauf von mobilen Defibrillatoren
- Ankauf von First-Responder-Ausrüstung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ankauf von fixen öffentlich zugänglichen Defibrillatoren (Defisäulen)
- Ankauf von mobilen frei zugänglichen Defibrillatoren
- Ankauf von Ausrüstungen für First Responder
- Antragstellung durch eine Kärntner Gemeinde
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Subventionsansuchen mit detaillierter Beschreibung
- Unterfertigte Förderrichtlinien
- Nachweis über Bestellung und Bezahlung
Bewertungskriterien
- First-come-first-serve
- Proportionalität zwischen Gemeindegröße und Anzahl der beantragten Geräte
- Prüfung der geplanten Aufstellungsorte
Beschreibung
Die Förderung für Defibrillatoren und First-Responder-Ausrüstungen in Kärnten unterstützt kommunale Einrichtungen bei der Anschaffung lebensrettender Technologien. Kärntner Gemeinden können fixe öffentlich zugängliche Defisäulen, mobile Defibrillatoren und Ausrüstungen für First-Responder einwerben, um die flächendeckende Versorgung mit lebensrettender Erster Hilfe zu garantieren. Mit Zuschüssen in Höhe von 1.000 € pro Defisäule und 500 € je mobilem Defibrillator oder First-Responder-Paket wird das Ziel verfolgt, den plötzlichen Herztod zu reduzieren und die Erste-Hilfe-Intervention durch geschulte Ehrenamtliche in Notfällen zu beschleunigen.
Anträge können fortlaufend seit dem 01.01.2018 unter Verwendung des offiziellen Subventionsansuchens der Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege des Amtes der Kärntner Landesregierung gestellt werden. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „First-come-first-serve“ unter Berücksichtigung der Proportionalität zwischen Gemeindegröße und Anzahl der beantragten Geräte sowie der geplanten Aufstellungsorte. Erforderlich sind ein detaillierter Förderantrag, die unterzeichneten Förderrichtlinien und Nachweise über Bestellung und Bezahlung. Nach positiver Prüfung folgt eine schriftliche Zu- oder Absage, bei Bedarf auch als Teilzusage. Dieses Programm bietet eine nachhaltige Gelegenheit, die Erste-Hilfe-Struktur vor Ort weiter auszubauen und die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.
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