Zuschuss

Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuschüsse zum Ausbau und Erhalt der Ganztagsbetreuungsinfrastruktur für Grundschulkinder. Anträge durch die Landkreise und kreisfreien Städte bis zum 31.05.2027 möglich.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.05.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Förderquote: 85%

Förderziel

Ausbau und Erhaltung von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder durch Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung von Horten und schulischen Räumlichkeiten sowie Ausstattung und investive Begleitleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung)
  • Ausstattung
  • Architektenleistungen
  • Statische Berechnungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen ausschließlich für den Schulunterricht
  • Reine Sanierungsaufwendungen zum Werterhalt ohne Platzsicherung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Langfristige Bestandssicherung der Einrichtung durch positive Stellungnahme des Landkreises oder der kreisfreien Stadt für mindestens 10 Jahre
  • Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder entsprechende gesetzliche Aufsicht
  • Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze oder Erhalt vorhandener Plätze
  • Angebot für Kinder der Klassenstufen 1–4 mit Ganztagsbetreuung von mindestens 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche
  • Mindestzuwendungsbetrag von 10.000 EUR
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag auf aktuellen Vordrucken
  2. Beschreibung der Maßnahme mit Darstellung der Zusammenführung von Hort und Schule
  3. Nachweis über die langfristige Bestandssicherung (Stellungnahme des Trägers)
  4. Mitteilung über die Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Plätze
  5. Investitionsplanung (Zeitplan sowie Kostenberechnung nach DIN 276)
  6. Versicherung über die Zusätzlichkeit der Mittel
  7. Versicherung zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeit
  8. Bei Sanierung: Nachweis, dass die Maßnahme dem Erhalt von Plätzen dient
  9. Falls zutreffend: Nachweis über den Zusammenhang zu vorangegangenen Förderungen
  10. Falls zutreffend: Erklärung bei Vermietung des Objekts zur Vermeidung von Doppelförderung

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt öffentliche Träger:innen mit Zuschüssen von bis zu 85 % bei der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Ganztagsbetreuungsinfrastrukturen für Grundschulkinder (Klassen 1–4). Gefördert werden neben Baumaßnahmen wie Neubau, Umbau und Erweiterung auch investive Begleitleistungen wie Ausstattung, Architekten- und statische Planungsleistungen. Antragstellende Kommunen und kreisfreie Städte weisen durch eine zehnjährige Bestandssicherung nach, dass die Einrichtung langfristig betrieben werden kann. Voraussetzung ist eine gültige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder vergleichbare gesetzliche Aufsicht sowie ein ganztägiges Betreuungsangebot von mindestens acht Stunden an fünf Tagen pro Woche. Mindestens 10.000 EUR müssen pro Vorhaben beantragt werden. Ausgenommen sind Investitionen, die ausschließlich dem Unterricht dienen, und reine Instandhaltungsmaßnahmen ohne Platzsicherung.

Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Mai 2027 über die kreisfreien Städte oder Landkreise als Erstempfänger, die wiederum beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) den Gesamtantrag einreichen. Eine vollständige Bewilligung ist bis 30. Juni 2027 vorgesehen, der Projektabschluss bis 31. Dezember 2027 und die Abrechnung bis 31. März 2028. Erforderliche Unterlagen umfassen den schriftlichen Förderantrag auf amtlichen Vordrucken, die Beschreibung der Maßnahme mit Nachweis zur Zusammenführung von Schule und Hort, Investitionsplanung nach DIN 276 sowie Versicherungen zur Zusätzlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Mittel. Durch den Ausbau zeitgemäßer Hort- und Schulräume werden Familien entlastet und Chancengleichheit in der Bildung gestärkt.

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