Förderung für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Biomasse-Nahwärme
Direktzuschuss zur Errichtung, Erweiterung und Optimierung von Biomasse-Nahwärme-Anlagen im Land Salzburg. Anträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Gültig ab 01.03.2026, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und Verkauf von Energie aus Biomasse sowie zur effizienten Nutzung erneuerbarer, biogener Energieträger (Biomasse, Biogas o.Ä.) mit dem Ziel, neue alternative Einkommens-, Beschäftigungs- und regionale Wertschöpfungsquellen zu schaffen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin positiv begutachtet sein
- Einhaltung der jeweils gültigen Förderrichtlinien
- Meilensteine I und II des QM-Heizwerke müssen erreicht sein
- Originalbelege müssen auf den Förderwerber lauten und sachlich sowie räumlich zuordenbar sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag
- Planungsunterlagen
- Erforderliche behördliche Genehmigungs- und Bewilligungsbescheide
Beschreibung
Das Land Salzburg unterstützt mit einem Direktzuschuss die Errichtung, Erweiterung und Optimierung von Biomasse-Nahwärme-Anlagen. Gefördert werden Biomasse-Heizzentralen, Wärmeverteilnetze und Nebenanlagen wie Brennstofflager, Trocknungs- und Logistikeinrichtungen, die überwiegend Wärme an Dritte verkaufen. Ziel ist die effiziente Nutzung erneuerbarer, biogener Energieträger (z. B. Holz, Biogas) zur Schaffung neuer Einkommens-, Beschäftigungs- und regionaler Wertschöpfungspfade im ländlichen Raum. Die Förderquote beträgt 25 % bis maximal 40 % der anerkannten Projektkosten; Anträge sind vor Baubeginn oder erster rechtsverbindlicher Bestellung einzureichen. Die Richtlinie gilt ab 01.03.2026 ohne zeitliche Begrenzung und orientiert sich an den Klimaschutzzielen der Strategie SALZBURG 2050, die Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit zum Ziel hat.
Berechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine mit Unternehmensorientierung sowie konfessionelle Einrichtungen im Bundesland Salzburg. Voraussetzung ist eine positive Begutachtung des Ansuchens vor Baubeginn, der Nachweis der Erfüllung der Meilensteine I und II des QM-Heizwerke sowie die Vorlage originaler, auf den Förderwerber lautender, sachlich und räumlich zuordenbarer Belege. Dem Förderantrag beizulegen sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, Planungsunterlagen sowie alle erforderlichen behördlichen Genehmigungs- und Bewilligungsbescheide. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt nach Verfügbarkeit der Mittel; Teilabrechnungen sind nach Abstimmung möglich. Weitere Informationen finden sich beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Energiewirtschaft und -beratung.
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