Förderung für Elternberatung
Förderung für Einrichtungen freier Träger in Salzburg zur Durchführung von Angeboten für (werdende) Eltern und Kinder von 0–6 Jahren, u. a. Geburtsvorbereitung, Elternberatungsstunden, Gruppenaktivitäten, Beratung und aufsuchende frühe Hilfen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einrichtungen (freien Trägern) zur Erbringung von Leistungen für (werdende) Eltern und Kinder von 0–6 Jahren, darunter Kurse zur Geburts- und Elternvorbereitung, Informationsdienste, Einzel- und Gruppenberatungen (Still-, Pflege- und Ernährungsberatung sowie psychosoziale und sozialarbeiterische Beratung) und aufsuchende frühe Hilfen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Geeignete Anlagen und erforderliche sachliche und personelle Ausstattung sowie Anerkennung als Träger der Jugendwohlfahrt
- Leistungserbringung über die gesamte Laufzeit wirtschaftlich gewährleisten
- Zustimmung zur Überprüfung der Gebarung durch Landesregierung oder Salzburger Landesrechnungshof
- Nähere Voraussetzungen laut Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Letztvorliegender Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Voranschlag des Jahres für das Förderjahr
- Statuten oder Satzungen bei erstmaligem Antrag
- Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge und Plankostenrechnung
- Weitere Unterlagen laut Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Salzburg
Beschreibung
Im Rahmen der Landesförderung „Elternberatung – Frühe Hilfen“ werden gemeinnützige Organisationen in Salzburg dabei unterstützt, bedarfsorientierte Angebote für (werdende) Eltern und Kinder von 0–6 Jahren zu realisieren. Diese Zuschüsse zielen auf eine flächendeckende Versorgung im Themenfeld Kinder und Jugendliche sowie in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Aus- & Weiterbildung und Arbeit & Soziales ab. Gefördert werden unter anderem Kurse zur Geburts- und Elternvorbereitung, Informationsdienste in Wochenstationen, Einzel- und Gruppensprechstunden (etwa Still-, Pflege- und Ernährungsberatung), psychosoziale und sozialarbeiterische Beratung sowie aufsuchende frühe Hilfen. Adressat:innen sind Familien mit Kindern bis zum sechsten Lebensjahr, die von qualifizierten Mitarbeiter:innen betreut werden. Durch den Landeszuschuss können freie Träger:innen ihre personelle und sachliche Ausstattung sichern und damit das regional wertvolle Präventionsnetz stärken.
Zur Antragstellung ist die Anerkennung als Träger:in der Jugendwohlfahrt Voraussetzung. Weiters sind eine geeignete Infrastruktur, wirtschaftliche Planbarkeit über den gesamten Förderzeitraum und die Zustimmung zu Prüfungen durch die Landesregierung oder den Salzburger Landesrechnungshof erforderlich. Ein Förderansuchen umfasst das Förderungsansuchen, den letzten Jahresabschluss, einen Voranschlag für das Förderjahr, bei erstmaligem Ansuchen zudem Statuten/Satzungen sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kostenvoranschlägen und Plankostenrechnung. Anträge jederzeit möglich – der Beginn dieser unbefristeten Förderlinie reicht zurück bis 2014. Gemeinnützige Einrichtungen können so flexibel und laufend Zuschüsse beantragen, um frühzeitige Unterstützungsangebote vor Ort zu gewährleisten und Eltern wie Kindern Sicherheit und Orientierung zu bieten.
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