Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis
Bundesweite Förderung für Folgevorhaben nach Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Filmpreis. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte. Antrag spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn und innerhalb von 2 Jahren nach Prämienzuerkennung.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung nicht rückzahlbarer Zuschüsse für Folgevorhaben nach Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Filmpreis, zur Herstellung oder Vorbereitung weiterer deutscher Filmprojekte.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert oder ausgezeichnet
- Geplanter Film mindestens 79 Minuten (Kinderfilm mindestens 59 Minuten)
- Vorhabensbeginn darf noch nicht erfolgt sein
- Deutsche kulturelle Prägung des Vorhabens
- Mindestens 5% Eigenanteil
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzbeschreibung (max. 1 Seite)
- Drehbuch in deutscher Sprache
- Treatment/Storyboard bei Dokumentar-/Animationsfilmen
- Nachweis der geschlossenen Rechtekette
- Firmenprofil
- Filmografie der Regie
- Stabliste mit Wohnsitzangaben
- Besetzungsliste
- Finanzierungsplan mit Eigenanteilsberechnung
- Finanzierungsnachweise
- Vorkalkulation der Herstellungskosten
- Übersicht der Eigenleistungen
- Verleihvertrag oder Auswertungskonzept
- Drehplan mit Zeit- und Ortsangaben
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Vorläufige Projektbescheinigung des BAFA
- Einverständniserklärung bei Regieanteil
Beschreibung
Die Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis unterstützt bundesweit kleine Produktionsunternehmen, deren Filmprojekt beim Deutschen Filmpreis nominiert oder prämiert wurde. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss ermöglicht sie die Herstellung oder Vorbereitung weiterer deutscher Kinofilmprojekte ab einer Länge von 79 Minuten (Kinderfilm ab 59 Minuten). Die Mittel stärken die künstlerische und kulturelle Vielfalt der deutschen Filmwirtschaft und steigern die Innovationskraft nationaler Produktionen. Bewerber:innen profitieren von einer finanziellen Entlastung bei der Entwicklung neuer Stoffe, der Drehbucharbeit, der Vorproduktion und der Realisierung künftiger Kinofilme, sofern das Folgevorhaben noch nicht begonnen ist und eine reguläre Kinoerstauswertung an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen in Deutschland geplant ist.
Für eine Antragstellung sind mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn einzuhalten und das Vorhaben muss innerhalb von zwei Jahren nach Prämienzuerkennung eingereicht werden. Ein Eigenanteil von 5 Prozent am Gesamtbudget sowie der Nachweis der deutschen kulturellen Prägung gelten als Voraussetzung. Wesentliche Unterlagen umfassen eine einseitige Kurzbeschreibung, das deutsche Drehbuch (bzw. Treatment/Storyboard bei Dokumentar- und Animationsfilmen), einen detaillierten Finanzierungsplan mit Eigenanteilsberechnung, Vorkalkulation und Finanzierungsnachweise sowie eine geschlossene Rechtekette. Darüber hinaus sind Listen zu Stab und Besetzung, Firmenprofil, Filmografie der Regie, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, Steuernachweis und ein Auswertungskonzept beizufügen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Bundesportal des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), gefolgt von der administrativen Abwicklung durch die Filmförderungsanstalt (FFA). Eine zügige Prüfung innerhalb von vier bis sechs Wochen sichert den rechtzeitigen Mittelabruf und die Realisierung inspirierender Folgeprojekte.
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