Zuschuss

Förderung für Maßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft

Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft in Tirol: Investitionszuschüsse für kommunale Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Schlammbehandlung. Ansuchen vor Maßnahmenbeginn einreichen. Unbegrenzt gültig.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.12.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: 2.400.000 €
Förderquote: 10% - 40%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Unterstützung von Vorhaben der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft in Tirol, insbesondere kommunale Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung (Kanalisation, Abwasserreinigung inkl. Schlammbehandlung und -verwertung), Erstellung von Studien und Konzepten sowie Anlagen zur weitergehenden Schlammbehandlung und Energienutzung aus Faulgas.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten für Wasserversorgungsanlagen
  • Baukosten für Abwasserentsorgungsanlagen
  • Schlammbehandlungsanlagen
  • Studien und Konzepte
  • Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Inneninstallationen
  • laufende Betriebskosten
  • Eigenleistungen
  • Verwaltungsgebühren

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Genossenschaften
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ansuchen vor Maßnahmenbeginn beim zuständigen Amt der Landesregierung einreichen
  • Förderfähig nur gemäß Bundes-Förderungsrichtlinien für kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016
  • Wasserrechtliche Bewilligung erforderlich
  • Nachweis der Finanzierung (Eigenmittel, Fördersätze)
  • Kosten- und Leistungsrechnung nach ÖWAV/ÖVGW

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchenformular SIWA
  2. Technisches Datenerfassungsblatt
  3. Projektbeschreibung
  4. Nachweis behördlicher Bewilligungen
  5. Finanzierungsplan
  6. Angaben zu Anschluss- und Verbrauchsgebühren
  7. Kosten- und Leistungsrechnung inkl. kurzfristiger Erfolgsrechnung

Bewertungskriterien

  • Einkommens- und kostenabhängiger Aufschlagsfaktor
  • ökologische Verträglichkeit der Maßnahme
  • wirtschaftliche Zweckmäßigkeit
  • Variantenuntersuchung

Beschreibung

Die Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft in Tirol bietet öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden, Genossenschaften und Privatpersonen Investitionszuschüsse für Projekte der kommunalen Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung (Kanalisation, Abwasserreinigung inklusive Schlammbehandlung und ‑verwertung) sowie für weitergehende Schlammbehandlungsanlagen und Anlagen zur Energienutzung aus Faulgas. Gefördert werden zudem Studien, Konzepte und Maßnahmen zur Einführung digitaler Leitungsinformationssysteme. Mit einem Gesamtbudget von 2,4 Mio. Euro unterstützt das Bundesland Tirol Vorhaben, die Infrastruktur zu modernisieren, ökologische Zielsetzungen zu erfüllen und Energieeffizienzpotenziale zu heben. Die Förderquote bewegt sich in Abhängigkeit von einkommens- und kostenabhängigen Aufschlagsfaktoren zwischen 10 % und 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Anträge können fortlaufend gestellt werden und sind unbegrenzt gültig.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einreichung des Ansuchens vor Maßnahmenbeginn beim zuständigen Amt der Landesregierung sowie die Erfüllung der Bundes-Förderungsrichtlinien 2016 für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft. Zusätzlich verlangt das Förderverfahren eine wasserrechtliche Bewilligung, einen Nachweis der Finanzierung (Eigenmittel und Fördersatz) und eine Kosten- und Leistungsrechnung nach ÖWAV/ÖVGW. Förderfähige Ausgaben umfassen Baukosten für Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, Schlammbehandlungsanlagen, Planungs- und Bauaufsichtsleistungen, Studien und Konzeptentwürfe sowie Anlagen zur Energiegewinnung aus Faulgas. Inneninstallationen, laufende Betriebskosten, Eigenleistungen und Verwaltungsgebühren sind ausgeschlossen. Die Begutachtung berücksichtigt ökologische Verträglichkeit, wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und Variantenuntersuchungen. Benötigte Unterlagen umfassen das SIWA-Ansuchenformular, das technische Datenerfassungsblatt, Projektbeschreibung, behördliche Bewilligungen, Finanzierungs- und Gebührenpläne sowie eine detaillierte Kosten- und Leistungsrechnung.

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