Zuschuss

Förderung für Objekteinlösen zur Engstellenbeseitigung auf Landesstraßen

Förderung von niederösterreichischen Gemeinden zur Beseitigung von Engstellen im Landesstraßennetz. Anträge können ab 07.10.2024 jederzeit unbegrenzt gestellt werden.

Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
07.10.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: 33%

Förderziel

Es besteht ein gemeinsames Interesse der fördergebenden Stelle (Land NÖ) und der fördernehmenden Stelle (NÖ Gemeinden), Engstellen im bestehenden Landesstraßennetz zu beseitigen. Ziel dieser Förderung ist eine Verbesserung des Querschnittes der NÖ Landesstraßen sowie die Unterstützung der Gemeinden zur Ermöglichung einer verbesserten Ausgestaltung der Nebenanlagen in diesen Bereichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Gutachterlich geschätzter Objektwert
  • Abbruch- und Entsorgungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grundstückseinlösekosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch eine NÖ Gemeinde unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars
  • Projektgebiet muss im Gemeindegebiet der antragstellenden NÖ Gemeinde liegen
  • Projekt muss im öffentlichen Interesse gemäß § 12a NÖ Straßengesetz 1999 liegen
  • Schriftliche Zustimmung des Fördergebers zur Engstellenbeseitigung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und unterfertigtes Förderantragsformular
  2. Auszug aus dem Finanzierungsvoranschlag
  3. Schätzung des Gebäudewertes durch Gebietsbauamt
  4. Mindestens drei Angebote für Abbruch- und Entsorgungsarbeiten

Bewertungskriterien

  • Datum des Einlangens des vollständigen Förderansuchens
  • Maßgabe der finanziellen Bedeckung des NÖ Straßendienstes

Beschreibung

Die „Förderung für Objekteinlösen zur Engstellenbeseitigung auf Landesstraßen“ unterstützt niederösterreichische Gemeinden bei der Beseitigung von Fahrbahnverengungen im Landesstraßennetz. Als direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse werden ein Drittel der gutachterlich geschätzten Objektwerte sowie die Abbruch- und Entsorgungskosten gefördert, mit dem Ziel, den Straßendurchschnitt zu optimieren und eine verbesserte Ausgestaltung der Nebenanlagen – von Geh- und Radwegen bis hin zu Parkstreifen und Entwässerungseinrichtungen – zu ermöglichen. Die Landesförderung steht öffentlichen Einrichtungen ausschließlich in Niederösterreich offen und kann fortlaufend beantragt werden. Die finanzielle Bedeckung durch den NÖ Straßendienst und der Zeitpunkt des vollständigen Ansuchenseingangs entscheiden über die Zuerkennung.

Für eine Förderzusage ist die Antragstellung durch eine NÖ Gemeinde mit dem vorgegebenen Formular erforderlich. Das Projektgebiet muss im eigenen Gemeindegebiet liegen und im öffentlichen Interesse gemäß § 12a NÖ Straßengesetz 1999 stehen. Zur Einreichung gehören neben dem ausgefüllten Förderantragsformular ein Auszug aus dem Finanzierungsvoranschlag, eine Schätzung des Gebäude­wertes durch das zuständige Gebietsbauamt sowie mindestens drei Angebote für Abbruch- und Entsorgungsarbeiten. Grundstückseinlösen sind ausgeschlossen. Förderanträge können ab 07.10.2024 jederzeit unbegrenzt gestellt und vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesstraßenbau und -verwaltung (ST4), bearbeitet werden.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.