Förderung im Bereich Soziales Engagement
Förderung gemeinnütziger Institutionen in der Region Stuttgart für Projekte zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sowie zur Integration chancenarmer junger Erwachsener; Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der Lebenssituation sozial benachteiligter Menschen in Baden-Württemberg durch Projekte zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, Integration chancenarmer Jugendlicher, Förderung digitaler Teilhabe, Erprobung besonderer Lern- und Begegnungsorte und Stärkung der psychischen Gesundheit.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Verwaltungskosten(-pauschale)
- Gemeinkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Themen außerhalb der Förderschwerpunkte und Regionen
- Individuelle Hilfen für Privatpersonen
- Maßnahmen dauerhaft
- Projekte im Ausland
- Bauvorhaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Region Stuttgart
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gemeinnützigkeitsbescheid
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Umfeldanalyse
- Klar definierte Zielgruppe
- Quantitativ oder qualitativ messbare Wirkungsziele
Beschreibung
Die Vector Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Region Stuttgart mit 100 % Zuschüssen für bis zu 36 Monate laufende Projekte. Förderfähig sind Vorhaben, die die Wohnungslosigkeit bekämpfen, chancenarme junge Erwachsene in Ausbildung und Gesellschaft integrieren oder digitale Teilhabe ermöglichen. Darüber hinaus werden innovative Lern- und Begegnungsorte erprobt und Maßnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit sozial benachteiligter Menschen gefördert. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wenn die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt sowie der Sitz in der Region Stuttgart nachgewiesen werden können. Personalkosten, Sach- und Verwaltungsausgaben, Gemeinkosten sowie Reisekosten gelten als zuwendungsfähig. Ausgeschlossen sind Projekte außerhalb der Förderschwerpunkte, individuelle Hilfen für Privatpersonen, dauerhaft angelegte Maßnahmen, Auslandsvorhaben und Bauinvestitionen.
Im Mittelpunkt steht eine fundierte Umfeldanalyse, die klar definierte Zielgruppen und quantifizierbare oder qualitativ messbare Wirkungsziele benennt. Gefordert werden neben dem Gemeinnützigkeitsbescheid eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan, der Vollkostenrechnung und etwaige Eigenmittel ausweist. Durch dieses transparente Verfahren erhalten Antragsteller:innen die Möglichkeit, innovative Pilotprojekte mit Modellcharakter zu realisieren und unmittelbar zur Verbesserung der Lebenssituation sozial Benachteiligter in Baden-Württemberg beizutragen. Perspektivisch gewonnene Erkenntnisse fließen in bewährte Konzepte zur nachhaltigen Teilhabe ein – von der Vermittlung eigener Mietverträge bis zur digitalen Kompetenzförderung. So stärkt die Förderung langfristig Gemeinschaft, Chancengleichheit und individuelle Resilienz in der Region.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.