Zuschuss

Förderung kriminalpräventiver Projekte

Das Land Niedersachsen fördert kriminalpräventive Pilot- und Modellprojekte mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 20.000 € pro Kalenderjahr). Anträge sind jeweils bis zum 30. September des Vorjahres vor Maßnahmenbeginn zu stellen.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: 20.000 € pro Kalenderjahr
Förderquote: 70%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung kriminalpräventiver Projekte und Maßnahmen in Niedersachsen, insbesondere Pilotprojekte und Modellmaßnahmen zur Weiterentwicklung kommunaler Gesamtstrategien der Kriminalprävention.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Teilnahme an einer eingehenden Projektberatung bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates vor Maßnahmebeginn

Beschreibung

Das Förderprogramm des Niedersächsischen Justizministeriums richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die kriminalpräventive Pilot- und Modellprojekte im Bereich Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales umsetzen möchten. Ziel ist die Weiterentwicklung kommunaler Gesamtstrategien der Kriminalprävention in Niedersachsen. Innovative Ansätze werden insbesondere dann gefördert, wenn sie dazu beitragen, das Entstehen kriminellen Verhaltens frühzeitig zu verhindern und bestehende Präventionsstrukturen zu stärken. Träger:innen wie Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände oder Vereine können mit dieser Unterstützung ihre Projekte nachhaltig verankern und im Austausch mit lokalen Akteur:innen bewährte Praktiken verbreiten.

Die Fördersumme beläuft sich auf bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 20.000 € pro Kalenderjahr bei einer Projektdauer von bis zu 24 Monaten. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer eingehenden Projektberatung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates vor Maßnahmebeginn. Anträge sind jeweils bis zum 30. September des Vorjahres beim Landespräventionsrat Niedersachsen einzureichen. Dieses strukturierte Verfahren stellt sicher, dass die geplanten Aktivitäten in kommunale Gesamtstrategien eingebunden und fachlich begleitet werden. Durch die Kombination von modellhaften Vorhaben und passgenauer Beratung fördert das Land Niedersachsen die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit kriminalpräventiver Maßnahmen auf lokaler Ebene.

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