Zuschuss

Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau

Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe in Brandenburg zur Anlage und Bewirtschaftung mehrjähriger Blühstreifen und Ackerrandstreifen im Rahmen der Richtlinie 2023–2026.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 700 € je Hektar und Jahr für mehrjährige Blühstreifen; 390 € je Hektar und Jahr für Ackerrandstreifen
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion sowie Bereitstellung von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur im Einklang mit Belangen des Umwelt- und Lebensraumschutzes.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren
  • Mindestgröße der Streifen 0,3 Hektar
  • Breite der Streifen mindestens 10 Meter, maximal 50 Meter
  • Verwendung der in den Hinweisen zur Richtlinie aufgeführten Blühmischungen
  • Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Rahmenregelung
  • Mehr anzeigen

Beschreibung

Die Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in Brandenburg dabei, nachhaltige Anbauverfahren zu etablieren und damit Flora und Fauna in der Feldflur zu stärken. Im Rahmen der Richtlinie 2023–2026 können mehrjährige Blühstreifen und Ackerrandstreifen auf mindestens 0,3 Hektar Fläche angelegt werden. Ziel ist die Herausnahme von Ackerflächen aus der konventionellen Produktion und die Schaffung blütenreicher Lebensräume, die unter anderem für Bienen, Nützlinge und weitere Wildtiere als Nahrungs- und Schutzraum dienen. Der Verpflichtungszeitraum für die Bewirtschaftung beträgt fünf Jahre, in denen nur die in den offiziellen Hinweisen gelisteten Saatgutmischungen zum Einsatz kommen dürfen.

Zuwendungsempfänger:innen sind selbstbewirtschaftende Betriebsinhaber:innen nach der EU-Verordnung Nr. 1307/2013, deren Flächen überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Ausgeschlossen sind Betriebe in Schwierigkeiten sowie Flächen unter gesetzlichen productionseinschränkenden Auflagen oder ökologischer Bewirtschaftung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 700 € pro Hektar und Jahr für mehrjährige Blühstreifen bzw. 390 € pro Hektar und Jahr für Ackerrandstreifen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft gestellt werden. Der Förderstart war der 1. Januar 2023; Projektzeiträume dürfen frühestens ab diesem Datum beginnen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.