Zuschuss

Förderung ÖPNV (LGVFG-ÖPNV)

Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für den Bau und Ausbau von ÖPNV-Infrastruktur wie Busbahnhöfe, multimodale Knoten sowie Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Infrastruktur Smart Cities & Regionen

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs durch den Bau oder Ausbau von Anlagen des ÖPNV, darunter Haltestellen, Knotenpunkte, Park & Ride- sowie Bike & Ride-Anlagen, Betriebsleitsysteme, Fahrgastinformations- und automatisierte Fahrgastzählsysteme sowie barrierefreie Umbauten.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau und Ausbau von ÖPNV-Anlagen
  • Errichtung von Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen
  • Einbau von Betriebsleitsystemen
  • Fahrgastinformationssysteme
  • barrierefreie Haltestellenumbauten
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fahrzeuge (Busse und Schienenfahrzeuge)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Programmanmeldeformular (§ 5 LGVFG)
  2. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 9)
  3. Verwendungsnachweis (Anlage 11)

Beschreibung

Förderung ÖPNV (LGVFG-ÖPNV) richtet sich an kommunale und private Träger:innen in Baden-Württemberg, die den Ausbau und Neubau von öffentlicher Personennahverkehrs-Infrastruktur vorantreiben möchten. Gefördert werden Baumaßnahmen an Busbahnhöfen, multimodalen Knotenpunkten sowie Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen. Ergänzend können Betriebsleitsysteme zur Anschlusssicherung, Fahrgastinformationssysteme, automatische Fahrgastzählsysteme und barrierefreie Haltestellenumbauten bezuschusst werden. Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Eine kontinuierliche Antragstellung ist jederzeit möglich, wodurch eine flexible Projektplanung erleichtert wird.

Das Förderziel besteht in der nachhaltigen Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse und der Stärkung zukunftsfähiger Smart-City-Konzepte durch moderne Nahverkehrsanlagen. Als förderfähige Ausgaben gelten Bau- und Ausbaukosten sowie die technische Ausstattung der genannten Infrastrukturkomponenten. Nicht gefördert werden hingegen Fahrzeuginvestitionen wie Busse oder Schienenfahrzeuge. Für die Antragstellung sind das Programmanmeldeformular (§ 5 LGVFG), der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 9) sowie der Verwendungsnachweis (Anlage 11) einzureichen. Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen profitieren von der transparenten Förderstruktur des Landes und können ihre Mobilitätsprojekte durch passgenaue Landesmittel realisieren.

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