Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – Biodiversität und Bodenschutz
Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe in Brandenburg und Berlin bei Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes. Anträge jeweils bis zum 31.12. eines Jahres vor Beginn möglich, Programm gültig bis 31.12.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendungen für landwirtschaftliche Unternehmen und teilweise andere Begünstigte zur Durchführung freiwilliger Bewirtschaftungsverpflichtungen, um den Verlust biologischer Vielfalt einzudämmen, Ökosystemleistungen nachhaltig zu verbessern und den Bodenschutz zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Ertragseinbußen
- Mehraufwendungen
- Transaktionskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landwirtschaftliche Fläche im digitalen Feldblockkataster in Brandenburg oder Berlin
- Mindestschlaggröße von 0,3 Hektar
- Eingehung freiwilliger Bewirtschaftungsverpflichtungen gemäß AUKM-Richtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis Feldblockkataster
- Beratungsprotokoll/Nachweis über Naturschutzberatung
Bewertungskriterien
- Punktevergabe nach Projektauswahlkriterien (PAK) bei Budgetüberschreitung
Beschreibung
Die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – Biodiversität und Bodenschutz unterstützt landwirtschaftliche Betriebe sowie weitere berechtigte Akteur:innen in den Regionen Berlin und Brandenburg bei der Umsetzung freiwilliger Bewirtschaftungsverpflichtungen. Ziel der Maßnahme ist es, den Rückgang biologischer Vielfalt einzudämmen, Ökosystemleistungen nachhaltig zu stärken und den Schutz der Böden zu verbessern. Gefördert werden Ertragseinbußen, Mehraufwendungen und Transaktionskosten, die durch naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung, Beweidung, Ackernutzung, Streuobstpflege, den Anbau großkörniger Leguminosen oder ökologische Anbauverfahren entstehen. Die Zuwendungsart erfolgt als Festbetragsfinanzierung und wird in Form eines Zuschusses gewährt. Bei Überschreitung des für Biodiversitätsmaßnahmen vorgesehenen Budgets von 6 Mio. Euro werden Projekte nach einem Punktesystem bewertet.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Privatpersonen, die über eine im digitalen Feldblockkataster erfasste landwirtschaftliche Fläche von mindestens 0,3 Hektar verfügen und freiwillige Bewirtschaftungsverpflichtungen gemäß AUKM-Richtlinie eingehen. Zur Antragstellung bis jeweils 31. Dezember eines Jahres vor Beginn der Verpflichtung sind das ausgefüllte Antragsformular, der Nachweis des Feldblockkatasters sowie ein Beratungsprotokoll oder ein Nachweis über eine Naturschutzberatung einzureichen. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029 und bietet eine attraktive Möglichkeit, ökologische Leistungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen honoriert zu erhalten und gleichzeitig aktiv zum Klimaschutz und zur Erhaltung wichtiger Lebensräume beizutragen.
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