Zuschuss

Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen (Stiftung Hilfe zur Selbsthilfe Suchtkranker und Suchtgefährdeter)

Die Stiftung unterstützt ehemals Suchtkranke mit Rat, Tat und finanziellen Mitteln, um Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu fördern, wenn finanzielle Hürden den Einstieg verhindern.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Schaffung und Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für ehemals Suchtkranke durch Überwindung wirtschaftlicher Hürden bei Arbeitgebern oder fehlendem Kapital.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebseinrichtung
  • Werkzeuge und Maschinen
  • Fahrzeuge (z. B. LKWs, PKWs, Gabelstapler)
  • Landwirtschaftliche Maschinen
  • Ladeneinrichtung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis einer abgeschlossenen Suchtrehabilitation
  • Eigeninitiative der Antragstellerin/des Antragstellers

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Geschäftsplan
  3. Nachweis der überwundenen Sucht

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit der Geschäftsidee
  • Qualität des Geschäftsplans
  • Schlüssigkeit der betriebswirtschaftlichen Kalkulation

Beschreibung

Die Stiftung Hilfe zur Selbsthilfe Suchtkranker und Suchtgefährdeter fördert bundesweit die Schaffung und Fortentwicklung von Ausbildungs- sowie Arbeitsplätzen für ehemals suchtkranke Menschen. Zielgruppe sind Personen, die eine Suchtrehabilitation erfolgreich abgeschlossen haben und nun ihre berufliche Perspektive durch Ausbildung oder Beschäftigung verwirklichen möchten. Mit einem unbürokratischen Zuschuss unterstützt die Stiftung Projektträger:innen – sei es ein Betrieb, eine Existenzgründer:in, eine gemeinnützige Organisation oder eine Privatperson –, wenn finanzielle Barrieren den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt erschweren. Die Förderung umfasst neben finanziellen Mitteln auch fachliche Beratung, um die Grundlage für eine nachhaltige Integration in den Beruf zu legen und die soziale Teilhabe zu stärken.

Gefördert werden Ausgaben wie Betriebseinrichtung, Werkzeuge und Maschinen, Fahrzeuge (LKW, PKW, Gabelstapler), landwirtschaftliche Maschinen und Ladeneinrichtung. Voraussetzung sind ein Nachweis der abgeschlossenen Suchtrehabilitation sowie eigenverantwortliches Engagement der Antragsteller:innen. Die Antragsunterlagen umfassen eine Projektbeschreibung, einen detaillierten Geschäftsplan und den Nachweis der Suchtüberwindung. Bewertet werden insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Geschäftsidee, die Qualität des Geschäftsplans sowie die Schlüssigkeit der betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden, sodass zeitnah und flexibel auf Bedarf reagiert wird. Dank dieser Unterstützung können ehemals Suchtkranke nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden und einen wichtigen Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben gehen.

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