Förderung von Bildungsmaßnahmen (Nikolaus Max Stiftung)
Die Nikolaus Max Stiftung unterstützt finanziell Menschen, die sich Bildungsmaßnahmen (z.B. berufliche Weiterbildung, Fortbildung, Umschulung, Erwachsenen- und Sprachbildung) aus eigenen Mitteln nicht oder nur teilweise leisten können. Antrag jederzeit per schriftlichem Formular möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von bedürftigen Personen durch anteilige Kostenübernahme, Finanzierung von Arbeitsmitteln oder Stipendien, um den Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung, Fortbildung, Umschulung, allgemeiner Erwachsenenbildung und Sprachbildung zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Kursgebühren
- Arbeitsmittel
- Stipendien
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis über finanzielle Bedürftigkeit
- Keine ausreichende Drittmittelunterstützung
- Einreichung eines schriftlichen Antrags mit Datenschutzerklärung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Datenschutzerklärung (EU-DSGVO)
- Kostennachweise
- Nachweis über Bedürftigkeit
Bewertungskriterien
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Zweckmäßigkeit der Bildungsmaßnahme
Beschreibung
Die Nikolaus Max Stiftung gewährt in ganz Deutschland Privatpersonen finanzielle Unterstützung bei Bildungsmaßnahmen, die sie aus eigenen Mitteln nicht oder nur teilweise finanzieren können. Insbesondere werden berufliche Weiterbildung, Fortbildung, Umschulung, allgemeine Erwachsenenbildung und Sprachbildung gefördert. Die Förderung erfolgt als anteilige Kostenübernahme, Finanzierung von Arbeitsmitteln oder in Form von Stipendien. Ziel ist es, Menschen mit eingeschränkten Ressourcen den Zugang zu qualifizierenden Angeboten zu ermöglichen und somit die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Geförderte Projekte werden nach ihrer Zweckmäßigkeit bewertet, wobei ein nachgewiesener Bedarf den wesentlichen Entscheidungsfaktor darstellt.
Ein Antrag kann jederzeit schriftlich eingereicht werden. Dafür sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie eine Datenschutzerklärung (EU-DSGVO) erforderlich. Zusätzlich müssen Kostennachweise und ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit vorgelegt werden. Die Stiftung prüft die eingereichten Unterlagen gemäß den stiftungsrechtlichen Richtlinien und informiert über Art und Höhe der Zuwendung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, jedoch werden Antragstellende unbürokratisch unterstützt. Die Nikolaus Max Stiftung trägt damit zur finanziellen Entlastung von Personen bei, die auf Dritte nicht ausreichend zurückgreifen können, und fördert so nachhaltige Lern- und Qualifizierungschancen.
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