Zuschuss

Förderung von Fahrten (Landkreis Kitzingen)

Förderung von Busfahrten für Schulklassen und Kindertagesstätten zu Umwelteinrichtungen im Landkreis Kitzingen. Online-Antrag, Bewilligung nach Windhundprinzip, gültig ab 01.01.2026.

Umwelt-/Naturschutz Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: 50 € pauschal bis 15 km, 40 € pauschal über 15 km, plus 5 € pro einfachem Kilometer
Projektstart ab: 01.01.2026

Förderziel

Zuschuss für Bustransfer von Schulklassen und Kindertagesstätten zu Umwelteinrichtungen im Landkreis Kitzingen, um Umweltbildung und naturkundliche Bildung vor Ort zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Busfahrten zu Umwelteinrichtungen im Landkreis Kitzingen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einrichtung im Landkreis Kitzingen
  • Schulklasse oder Kindertagesstätte
  • Fahrtziel ist eine Umwelteinrichtung mit Einverständnis der unteren Naturschutzbehörde

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag
  2. Rechnung des Busunternehmens

Bewertungskriterien

  • Windhundprinzip

Beschreibung

Der Landkreis Kitzingen unterstützt Bildungseinrichtungen mit einem pauschalen Zuschuss für Busfahrten von Schulklassen und Kindertagesstätten zu anerkannten Umwelteinrichtungen im gesamten Landkreis Bayern. Anträge können online jederzeit gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Die Bewilligung erfolgt nach dem Windhundprinzip; frühzeitig gestellte Anträge haben daher größere Chancen auf Förderung. Gefördert werden Busfahrten zu Einrichtungen wie dem Flatterhaus Hellmitzheim, dem Deusterturm Kitzingen, dem Freilandmuseum Kirchenburg Mönchsondheim oder weiteren Umweltstationen, die der naturkundlichen Bildung dienen. Voraussetzung ist das Einverständnis der unteren Naturschutzbehörde, um sicherzustellen, dass das Fahrtziel die Umweltbildung vor Ort wirkungsvoll ergänzt. Schulklasse und Kindertagesstätte müssen im Landkreis Kitzingen angesiedelt sein, das Fahrtziel innerhalb des Landkreises liegen und die Maßnahme im Jahr der Förderzusage umgesetzt werden.

Die Finanzierung berechnet sich pauschal mit 50 € für einfache Strecken bis 15 km, 40 € für Strecken darüber sowie zusätzlich 5 € je einfachem Kilometer. Nach bestätigter Förderzusage begleicht die Einrichtung die Rechnung des Busunternehmens eigenständig und reicht diese über das Online-Formular zur Auszahlung ein. Eine direkte Abrechnung mit dem Busunternehmen ist nicht möglich. Die Auszahlung erfolgt bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres auf das angegebene Konto. Mit Inkrafttreten der Richtlinie ab dem 1. Januar 2026 bietet der Landkreis Kitzingen so Schulen und Kitas im Landkreis eine unkomplizierte Möglichkeit, Umweltbildung vor Ort zu fördern und Kindern und Jugendlichen die Natur näherzubringen.

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