Zuschuss

Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (Gruppenförderung)

Direkte Fördermittel für private und öffentliche Rechtsträger institutioneller Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg. Gültig seit 01.01.2023, Anträge laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Landesbetrieben und privaten Trägern zur Aufrechterhaltung und zum Betrieb institutioneller Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Salzburg. Private Rechtsträger erhalten zusätzlich eine Förderung in Höhe von 6 % der Basisförderung.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einrichtung muss allgemein zugänglich sein (ohne Ansehung von Herkunft, Sprache, physischer oder psychischer Konstitution und Religion)
  • Bedarf an der jeweiligen Organisationsform muss gemäß § 52 Abs. 2 bestehen
  • Betrieb muss nicht gewinnorientiert sein (§ 52 Abs. 3)
  • Rechtsträger muss die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und den zugehörigen Verordnungen erfüllen
  • Gemeinde, Gemeindeverband oder Land als Rechtsträger für betriebsähnliche Einrichtungen des Landes

Beschreibung

Die Gruppenförderung institutioneller Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg stellt seit dem 01.01.2023 eine kontinuierliche Finanzierungsquelle dar, um den Betrieb und die Qualität von Krippen, Kindergärten und Horten zu sichern. Öffentliche Träger:innen wie Gemeinden, Gemeindeverbände und Landesbetriebe profitieren ebenso von direkten Zuschüssen wie private, gemeinnützige Organisationen. Letztere erhalten sogar eine zusätzliche Förderung in Höhe von 6 % auf die Basisförderung. Die Mittel fließen bedarfsgerecht in Ausstattungs-, Personal- und Betriebskosten und tragen dazu bei, flächendeckende Betreuungsplätze in Salzburg aufrechtzuerhalten und auszubauen. Dank der formfreien, laufenden Antragstellung lässt sich die Unterstützung flexibel an aktuelle Entwicklungen und Betreuungsbedürfnisse anpassen.

Interessent:innen sind alle nicht gewinnorientierten Rechtsträger:innen institutioneller Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die die gesetzlichen Vorgaben des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes erfüllen. Voraussetzung ist eine uneingeschränkte Zugänglichkeit für alle Kinder unabhängig von Herkunft, Sprache, Religion oder körperlicher und psychischer Konstitution sowie ein tatsächlicher Betreuungsbedarf gemäß § 52 Abs. 2. Die Gewährung der Mittel unterstützt eine inklusive Bildungslandschaft und sichert faire Rahmenbedingungen für Träger:innen und Familien gleichermaßen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine bedarfsgerechte Planung und langfristige Betriebssicherheit gewährleistet wird. Interessierte Einrichtungen erhalten ausführliche Informationen und Antragsunterlagen beim Amt der Salzburger Landesregierung.

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