Zuschuss

Förderung von Institutionen im Generationenbereich (Familien und SeniorInnen)

Förderung familienunterstützender, seniorenunterstützender und generationenübergreifender Angebote in Tirol; Anträge online vor Beginn des Förderzeitraums möglich. Gültig 01.01.2023 bis 31.12.2027.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 12
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, familienunterstützende, seniorenunterstützende und generationenübergreifende Angebote in familien- und seniorenpolitischen Handlungsfeldern und Lebensphasen zu fördern sowie Digitalisierungsmaßnahmen in familien- und seniorenspezifischen Bereichen voranzutreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte müssen nicht gewinnorientiert sein und im Interesse der Familien- und Seniorenarbeit in Tirol liegen
  • Antragstellung erfolgt elektronisch vor Beginn des beantragten Förderzeitraums mittels Online-Formular
  • Weitere projektspezifische Voraussetzungen können in der Fördervereinbarung festgelegt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. detaillierte Beschreibung des zu fördernden Gegenstandes
  2. detaillierte Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des zu fördernden Gegenstandes
  3. Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des*der Fördernehmer*in für das gesamte Jahr
  4. Bekanntgabe beantragter, bereits zugesagter oder gewährter Förderungen
  5. bei erstmaligen Ansuchen Firmenbuchauszug oder Vereinsregisterauszug bzw. Vereinsstatuten

Beschreibung

Die Förderung von Institutionen im Generationenbereich in Tirol richtet sich an gemeinnützige Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und öffentliche Einrichtungen, die familienunterstützende, seniorenfördernde und generationenübergreifende Projekte umsetzen. Ziel ist es, in familien- und seniorenpolitischen Handlungsfeldern passende Bildungs-, Beratungs- und sonstige Maßnahmen zu entwickeln sowie Digitalisierungsprojekte im Kontext von Familie und Alter voranzutreiben. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden sowohl Personalaufwendungen als auch Sachkosten unterstützt, wobei der Projektzeitraum jeweils ein Kalenderjahr umfasst und Anträge vor Beginn des Vorhabens elektronisch einzureichen sind. Eine kontinuierliche Antragstellung ist von 01.01.2023 bis 31.12.2027 möglich, wobei in der Fördervereinbarung zusätzliche projektbezogene Voraussetzungen festgelegt werden können. Die Förderung fördert nachhaltige Angebote, die nicht gewinnorientiert sind und dem Interesse der Generationenarbeit in Tirol dienen.

In der Antragstellung sind detaillierte Unterlagen beizulegen, darunter eine umfassende Beschreibung des Fördergegenstandes, eine Kostenkalkulation samt Finanzierungsplan für das Projekt und für das Gesamtjahr der fördernden Einrichtung sowie Angaben zu bereits beantragten oder gewährten Fördermitteln. Bei erstmaligen Ansuchen sind Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug beziehungsweise Vereinsstatuten vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss einer schriftlichen Fördervereinbarung, die Art und Höhe der Kosten festschreibt. Durch diese Förderung werden maßgeschneiderte Angebote zur Stärkung des generationsübergreifenden Miteinanders in Tirol etabliert und zukunftsweisende Digitalisierungsschritte in der Familien- und Seniorenarbeit gezielt unterstützt.

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