Förderung von kommunalen Wasserversorgungsanlagen
Förderung für kommunale Wasserversorgungsanlagen in der Steiermark. Gemeinden, Verbände, Genossenschaften und Unternehmen können Förderungen für Ersterrichtung, Sanierung und zugehörige Planungsleistungen beantragen. Anträge ab 01.01.2026 fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen der öffentlichen Wasserversorgung in der Steiermark, insbesondere Ersterrichtung von Wasserfassungs-, Speicherungs- und Aufbereitungsanlagen, Sanierung bestehender Versorgungsanlagen, Erbringung zugehöriger Planungs- und Bauaufsichtsleistungen, Wiederherstellung nach Naturkatastrophen sowie Rückbau und Sanierung von Artesern.
Förderfähige Ausgaben
- Ersterrichtung von Wasserfassungsanlagen
- Ersterrichtung von Wasserspeicherungsanlagen
- Ersterrichtung von Wasseraufbereitungsanlagen
- Sanierung von Wasserversorgungsanlagen
- Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständiger Förderantrag vor Baubeginn
- Nachweis der volkswirtschaftlich günstigsten Variante
- Nachweis über Einhebung zumutbarer Gebühren
- Nachweis über eine Kostendeckung unter 150%
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständiger Förderantrag
- Nachweis der kostengünstigsten Variante
- Nachweis zumutbarer Gebührensätze
- Nachweis der Kostendeckung
- Bau- und Planungsunterlagen
- Wasserrechtsbewilligung
Bewertungskriterien
- Einkommenssteuerindex
- Einwohnerindex
- besonderes Landesinteresse
Beschreibung
Die Förderung von kommunalen Wasserversorgungsanlagen in der Steiermark unterstützt öffentliche Einrichtungen, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen bei Investitionen in die Trinkwasserversorgung. Ab 01.01.2026 sind fortlaufend Anträge für die Errichtung von Wasserfassungs-, Speicherungs- und Aufbereitungsanlagen sowie für die Sanierung bestehender Versorgungsanlagen möglich. Ebenfalls gefördert werden zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen, die Wiederherstellung nach Naturkatastrophen sowie der Rückbau und die Sanierung von Artesern. Die Förderung gliedert sich in einen Landeszuschuss von 7 %–10 % und eine Bundesförderung von 10 %–25 % der förderfähigen Investitionskosten. Sanierungsmaßnahmen können zusätzlich um bis zu 2 % (Einwohnerindex) und bis zu 10 % (besonderes Landesinteresse) aufgestockt werden, was die Modernisierung kommunaler Wassernetzwerke vorantreibt und langfristig eine sichere Trinkwasserversorgung gewährleistet.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein vollständiger Förderantrag vor Baubeginn sowie der Nachweis der volkswirtschaftlich günstigsten Variante, zumutbarer Gebührensätze und einer Kostendeckung unter 150 %. Förderfähige Ausgaben umfassen die Ersterrichtung und Sanierung aller wasserwirtschaftlichen Anlagen, Planungs- und Bauaufsichtsleistungen sowie Wiederherstellungsmaßnahmen nach Unwetterschäden. Bei der Bewertung spielen der Einkommenssteuerindex, der Einwohnerindex und ein besonderes Landesinteresse eine Rolle. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sodass kommunale Gebietskörperschaften, Wassergenossenschaften und sonstige Unternehmungen zeitnah von der finanziellen Unterstützung profitieren und ihre Infrastruktur zukunftssicher ausbauen können.
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