Zuschuss

Förderung von ländlichen Zufahrtsstraßen (Güterwege)

Die Förderung unterstützt die Errichtung, Erhaltung und Sanierung von Güterwegen in Oberösterreich, um eine ganzjährige und sichere Erreichbarkeit von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Siedlungsgebieten zu gewährleisten. Gültig ab 01.01.2025 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Projektstart ab: 01.01.2025

Förderziel

Unterstützung der Errichtung, Erhaltung und Sanierung von Güterwegen in Oberösterreich zur Gewährleistung der ganzjährigen und sicheren Erreichbarkeit von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie von Siedlungsgebieten.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Güterwegen
  • Erhaltung von Güterwegen
  • Sanierung von Güterwegen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Güterweg überwiegend der land- oder forstwirtschaftlichen Erschließung dient
  • Geplante Maßnahmen entsprechen den technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben des Landes Oberösterreich

Beschreibung

Die Förderung von ländlichen Zufahrtsstraßen (Güterwege) in Oberösterreich richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Privatpersonen und bietet einen attraktiven Zuschuss zur Errichtung, Erhaltung und Sanierung von Güterwegen. Ziel ist die ganzjährige und sichere Anbindung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie angrenzender Siedlungsgebiete. Mit Beginn am 01.01.2025 und einer Frist bis zur Ausschöpfung des bereitgestellten Volumens unterstützt die Maßnahme gezielt Projekte, die den technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben des Landes Oberösterreich entsprechen. Durch diese Initiative werden die Mobilität in ländlichen Regionen gestärkt und die regionale Wertschöpfung nachhaltig gefördert.

Zur Förderung sind ausschließlich Maßnahmen zugelassen, bei denen der Güterweg überwiegend der land- oder forstwirtschaftlichen Erschließung dient. Förderfähig sind Bauarbeiten zur Neuanlage, Instandhaltung sowie Sanierung bestehender Zufahrtswege. Gemeinden und land- wie forstwirtschaftliche Betriebe können so Kosten für Bau, Pflege und Modernisierung ihrer Infrastruktur reduzieren. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als direkter Zuschuss, wodurch die Planungssicherheit steigt und Investitionsentscheidungen rasch umgesetzt werden können. Diese Förderung trägt wesentlich zur Sicherstellung einer verlässlichen Infrastruktur auf dem Land bei und verbessert langfristig den Zugang zu wichtigen Produktionsflächen.

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