Förderung von Landesbehindertenverbänden
Bayerische Landesverbände von Menschen mit Behinderung können eine Zuwendung für ihre Verbandsarbeit vom Freistaat Bayern erhalten. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Zuwendung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Dabei sollen vorwiegend stark von ehrenamtlichem Engagement geprägte, kleinere finanzschwache Träger bei Fortführung und Ausbau ihrer Betreuungsarbeit unterstützt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben für Betreuungsarbeit
- Sachausgaben für Betreuungsarbeit
- Ausgaben für Tagungen, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für die Geschäftsführung des Verbands
- Erwerb und Instandhaltung von Immobilien
- Finanzielle Unterstützung von Betroffenen
- Kalkulatorische Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landesbehindertenverband mit mindestens zweijähriger Tätigkeit
- Regelmäßige umfassende Beratung und Betreuung von Menschen mit Behinderung
- Mitgliederverteilung auf alle Regierungsbezirke Bayerns
- Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit
- Mitgliederzahl zwischen 100 und 20.000
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuwendungsantrag (ZBFS-Formular)
- Beschreibung der Verbandsaktivitäten mit Angaben zu Gesamtmitgliederzahl und regionaler Verteilung, betreuten Menschen und Projektbeschreibung
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt mit einer zweckgebundenen Zuwendung gemeinnützige Landesverbände von Menschen mit Behinderung in ihrer landesweiten Betreuungs- und Interessenvertretungsarbeit. Ziel ist es, insbesondere kleinere, stark ehrenamtlich geprägte Organisationen mit begrenzten finanziellen Ressourcen beim Fortführen und Ausbau ihrer Betreuungsangebote zu fördern. Gefördert werden notwendige Personalkosten und Sachausgaben, die unmittelbar der Beratung, Information, Öffentlichkeitsarbeit sowie der Organisation von Tagungen, Fortbildungen und Begegnungsmaßnahmen dienen. Damit leistet der Zuschuss einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in allen Regierungsbezirken Bayerns. Die Förderung erfolgt durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und wird über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) abgewickelt. Anträge können jederzeit gestellt werden; eine erstmalige Bewilligung bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums.
Förderberechtigt sind rechtsfähige, als gemeinnützig anerkannte Landesbehindertenverbände mit mindestens zwei Jahren Tätigkeit, einer Mitgliederzahl zwischen 100 und 20.000 sowie einer gleichmäßigen regionalen Verteilung der Mitgliedschaft. Die Organisation muss regelmäßig umfassende Beratungs- und Betreuungsleistungen anbieten und Mitgliedsbeiträge erheben. Je nach Mitgliederstärke richtet sich die Fördersumme gestaffelt bis maximal 13.200 € im Jahr. Zur Antragstellung sind neben dem ausgefüllten ZBFS-Formular eine detaillierte Beschreibung der Verbandsaktivitäten, Angaben zur Gesamtmitgliederzahl und ihrer regionalen Verteilung sowie eine Projektbeschreibung der Betreuungsaufgaben beizufügen. Mit dieser Förderung erhalten Landesverbände wertvolle Unterstützung, um ihre fachlichen Angebote zu stabilisieren und nachhaltig auszubauen.
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