Zuschuss

Förderung von Leerstandsobjekten (investive Maßnahmen)

Investive Umsetzungsmaßnahmen zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und Entwicklung von Orts- und Stadtkernen in Oberösterreich. Laufende Antragseinreichung möglich; gültig 29.01.2024 bis 31.12.2027.

Städtebau & Stadterneuerung Wohnungsbau & Modernisierung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
29.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Förderquote: 20% - 25%

Förderziel

Das Land Oberösterreich fördert investive Umsetzungsmaßnahmen auf Basis ausgearbeiteter Konzepte zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und Entwicklung von Orts- und Stadtkernen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Baumaterialien
  • externe Dienstleistungen
  • Abrisskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gebäude muss im Konzept der Gemeinden zur Leerstands- und Brachflächenentwicklung dargestellt sein
  • Eigentümer/in eines Objektes mit konkretem Verwertungsinteresse
  • mindestens eine relevante Konsortialpartnerin oder ein relevanter Konsortialpartner für die Verwertung
  • dauerhaftes Nutzungsrecht am Gebäude von mindestens 10 Jahren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Name und Organisationsform der Förderwerberin und des Förderwerbers
  2. Ausführliche Projektbeschreibung mit Projektstart und -ende
  3. Darstellung der Vorsteuer- bzw. Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
  4. Gesamtkosten- und Finanzierungsplan
  5. aktueller Grundbuchsauszug oder Nachweis über das dauerhafte Nutzungsrecht
  6. relevanter Auszug aus dem kommunalen Konzept

Beschreibung

Das Land Oberösterreich fördert mit der Richtlinie „Förderung von Leerstandsobjekten (investive Maßnahmen)“ investive Umsetzungsprojekte zur Reaktivierung ungenutzter Gebäude und Brachflächen. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung von Orts- und Stadtzentren sowie die Stärkung von Wohnungsbau, Modernisierung, Regionalförderung, Infrastruktur und ländlicher Entwicklung. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen natürlicher und juristischer Personen, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die gemeinsam mit mindestens einer relevanten Konsortialpartnerin bzw. einem relevanten Konsortialpartner nachweislich ein ausgearbeitetes Nutzungskonzept umsetzen und über ein dauerhaftes (mindestens zehnjähriges) Nutzungsrecht verfügen. Die Förderperiode erstreckt sich vom 29. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027; eine kontinuierliche Antragseinreichung ist möglich.

Gefördert werden Baukosten, Baumaterialien, externe Dienstleistungen und Abrisskosten mit einer Förderquote von 20 % bis 25 % der anerkannten Ausgaben (max. 50.000 Euro bei förderfähigen Gesamtkosten bis 200.000 Euro, max. 80.000 Euro bei Kosten zwischen 200.001 und 400.000 Euro). Voraussetzung ist die Einbindung des Objekts in das kommunale Konzept zur Leerstands- und Brachflächenentwicklung sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan. Dem Förderantrag sind u. a. eine umfassende Projektbeschreibung mit Zeitplan, Nachweis zur Vorsteuerabzugsberechtigung, aktueller Grundbuchsauszug oder Nutzungsrechtsnachweis sowie ein Auszug aus dem relevanten Gemeinde­konzept beizulegen. Akteur:innen aus Stadtregionen nutzen für die digitale Antragseinreichung das ATES 2021 e-Cohesion System; in ländlichen Regionen stehen die entsprechenden Land OÖ-Formulare zur Verfügung.

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