Förderung von Maßnahmen und der Einrichtungen für die Brandbekämpfung und Brandverhütung
Förderung von Brandbekämpfungs- und Brandverhütungsmaßnahmen in Tirol für Gemeinden, Feuerwehren und Feuerwehrverbände. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gemäß § 29 des Landesfeuerwehrgesetzes 2001 dient der Landesfeuerwehrfonds der Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen für die Brandbekämpfung und Brandverhütung sowie der Gewährung von Beihilfen für gemeindliche Aufwendungen und zur Deckung des nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Bedarfs des Landes-Feuerwehrverbands, der Landesfeuerwehrschule und der Bezirks-Feuerwehrverbände.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Landes-Feuerwehrverbandes
- Abstimmung des Bedarfs auf Ortsebene unter Berücksichtigung der Gemeindegröße und Feuerwehraufgaben
- Finanzierungsgespräch beim zuständigen politischen Referenten
- Behandlung des Förderansuchens im Bezirks-Feuerwehrverband und im Finanzausschuss des Landes-Feuerwehrverbandes Tirol
Bewertungskriterien
- Prüfung durch Bezirks- und Landes-Feuerwehrinspektor auf Einhaltung der Beschaffungsrichtlinien
- Nachweis der Ausgaben durch Rechnungen
- Mängelfreie Abnahme der Fahrzeuge und Geräte an der Landes-Feuerwehrschule Tirol
Beschreibung
In Tirol unterstützt der Landesfeuerwehrfonds Maßnahmen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung und Brandverhütung in Gemeinden, Freiwilligen Feuerwehren, Bezirks-Feuerwehrverbänden sowie der Landes-Feuerwehrschule. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und steht öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden, sonstigen Vereinen sowie Bildungseinrichtungen offen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine kontinuierliche Verbesserung der Ausrüstungsstandards und der Einsatzfähigkeit gewährleistet wird. Ziel ist es, neben der Anschaffung und Modernisierung von Geräten und Fahrzeugen auch die Präventionsarbeit zu stärken. Gefördert werden zudem laufende Kosten, die Gemeinden im Sinne des § 26 Landesfeuerwehrgesetzes 2001 zu tragen haben, sowie der nicht durch andere Einnahmen gedeckte Bedarf des Landes-Feuerwehrverbands und der Bezirks-Feuerwehrverbände.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Richtlinien des Landes-Feuerwehrverbands unerlässlich. Der Bedarf ist auf Ortsebene unter Berücksichtigung von Gemeindegröße und Feuerwehraufgaben abzustimmen und vorab in einem Finanzierungsgespräch mit dem zuständigen politischen Referenten zu erörtern. Das Förderansuchen wird sowohl im Bezirks-Feuerwehrverband als auch im Finanzausschuss des Landes-Feuerwehrverbands Tirol behandelt. Die abschließende Vergabe erfolgt nach positiver Prüfung durch Bezirks- und Landes-Feuerwehrinspektor:innen, die Einhaltung der Beschaffungsrichtlinien bestätigen und die mängelfreie Abnahme von Fahrzeugen und Geräten an der Landes-Feuerwehrschule dokumentieren. Diese strukturierte Vorgehensweise gewährleistet eine zielgerichtete und transparente Mittelverwendung im Bereich Katastrophenschutz und Soziales.
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