Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben

Bayern unterstützt seine hochprädikatisierten Kurorte, Heilbäder sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebe bei Studien und Untersuchungen zur Evidenzsicherung und Verbesserung der medizinischen Ergebnisqualität. Fördermittel bis zu 500.000 € pro Projekt, Anträge bis 31.12.2026 möglich.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: Alle Größen
Fördersumme: bis zu 500.000 €
Förderquote: 50% - 70%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, wissenschaftliche, empirische Evidenzen zur Kurortmedizin zu entwickeln und dadurch patientenrelevante Wirkungen (z. B. Verbesserungen von Gesundheitszustand, Lebensqualität, Wohlbefinden, Schmerzreduktion, Beweglichkeit und Zufriedenheit) und neue Behandlungsmethoden unter Einbezug natürlicher Heilmittel bzw. kurortspezifischer Verfahren zu evaluieren und dauerhaft die medizinische Qualität in bayerischen hochprädikatisierten Kurorten, Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben zu steigern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Investitionsausgaben
  • Infrastrukturmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen mit primär touristischem oder wellnessorientiertem Charakter

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt darf bei Antragstellung nicht begonnen sein
  • Bezug zu einer anerkannten bayerischen hochprädikatisierten Kurort- oder Heilbad-Gemeinde oder Heilquellen-/Moorkurbetrieb
  • Einbindung des natürlichen Heilmittels oder kurortspezifischen Verfahrens gemäß Prädikatisierung
  • Wissenschaftlich hinreichend begründetes Gesamtkonzept

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Erklärung zu De-minimis-Beihilfen
  4. Planunterlagen bei Baumaßnahmen
  5. Vorbescheide/baurechtliche Nachweise bei Baumaßnahmen
  6. Erläuterungsbericht nach Muster 6 zu Art. 44 BayHO
  7. Kostenermittlung nach Muster 5 zu Art. 44 BayHO oder DIN 276

Bewertungskriterien

  • Wissenschaftliche Fundierung und Methodik
  • Evidenzbeitrag und Patient-reported Outcomes
  • Relevanz für die medizinische Qualität in Kurorten

Beschreibung

Das Förderprogramm des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt hochprädikatisierte Kurorte, Heilbäder sowie anerkannte Heilquellen- und Moorkurbetriebe in Bayern bei der Durchführung wissenschaftlicher Studien und empirischer Untersuchungen zur Evidenzsicherung und Verbesserung der medizinischen Ergebnisqualität. Gefördert werden kommunale und private Träger – von Einzelunternehmen und gemeinnützigen Organisationen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen –, die natürliche Heilmittel oder kurortspezifische Verfahren gemäß Prädikatisierung in ein schlüssig begründetes Gesamtkonzept einbinden. Ziel ist die Evaluierung patientenrelevanter Wirkungen wie Gesundheitszustand, Lebensqualität, Wohlbefinden, Schmerzreduktion und Beweglichkeit sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Behandlungsmethoden. Projekte können mit einer Fördersumme von bis zu 500 000 Euro unterstützt werden; die Förderung deckt 50 %–70 % der zuwendungsfähigen Personal-, Sach- und Investitionsausgaben ab. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % ist vorgesehen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate, ein Mindestbudget von 100 000 Euro pro Vorhaben ist Voraussetzung für eine Antragstellung bis zum 31.12.2026.

Gefördert werden insbesondere Studien zur Wirksamkeit therapeutischer, rehabilitativer, präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen in kurörtlicher Umgebung sowie Untersuchungen zu umwelt- und lebensstilbedingten chronischen Erkrankungen. Auch digitale Technologien und Infrastrukturmaßnahmen zur Datenerhebung oder Interventionserprobung sind förderfähig, sofern sie für das Projekt erforderlich sind. Nicht unterstützt werden primär touristische oder wellnessorientierte Maßnahmen. Anträge können beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingereicht werden; neben Projektskizze und Finanzierungsplan sind unter anderem Erklärungen zu De-minimis-Beihilfen sowie bei Baumaßnahmen Planunterlagen und baurechtliche Nachweise beizufügen. Mit der Förderung wird langfristig die medizinische Qualität in bayerischen Kurorten und Heilbädern gestärkt und die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitsstandorts Bayern ausgebaut.

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