Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Förderung der Installation und des Erwerbs stationärer, nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte an Unternehmensstandorten in Nordrhein-Westfalen. Förderquote bis 40 %, maximal 1.500 € je Ladepunkt. Anträge können bis zum Ende der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort, um die Elektromobilität in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Ladeeinrichtung und angeschlagenes Kabel
- Leistungselektronik
- Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Ladeinfrastruktur an privaten Stellplätzen (z. B. Wohngebäude)
- Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 €
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ladeinfrastruktur nur an Stellplätzen für Beschäftigte
- Stromversorgung aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag oder eigene Erzeugung)
- Installation und Aufbau durch ein Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung
- Maßnahme darf erst nach Bewilligung beauftragt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag/Angebot
- Online-Antragsformular
- Weitere Unterlagen laut Antragsformular (z. B. Nachweis Grünstrom-Liefervertrag)
Bewertungskriterien
- Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur ausschließlich für Beschäftigte während der Arbeitszeit
- Nachweis der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien
- Fachgerechte Installation durch ein qualifiziertes Unternehmen
Beschreibung
Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und freiberuflich Tätige in Nordrhein-Westfalen bei der Installation von stationärer, steuerbarer und fabrikneuer Ladeinfrastruktur, die ausschließlich Beschäftigten an Unternehmensstandorten zur Verfügung steht. Mit einer Förderquote von bis zu 40 % (bei großen Unternehmen bis zu 20 %) und maximal 1.500 € je Ladepunkt werden Erwerb, Errichtung sowie Netzanschluss von Ladeeinrichtungen, Leistungselektronik und zugehörigen Kommunikations- und Energiemanagementsystemen bezuschusst. Auch Tiefbauarbeiten, Fundamenterstellung, Montage, Inbetriebnahme sowie Ertüchtigung bestehender Netzanschlüsse und die Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler sind förderfähig. Ziel der Maßnahme ist es, die Elektromobilität in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu stärken und CO₂-Emissionen wirksam zu senken.
Voraussetzung für die Förderung ist die verbindliche Zusage, dass geförderte Ladepunkte während der üblichen Arbeitszeit ausschließlich Mitarbeitenden zur Verfügung stehen und der für den Ladevorgang benötigte Strom aus erneuerbaren Energien stammt (Grünstrom-Liefervertrag oder Eigenerzeugung). Die Planung und Installation sind durch ein qualifiziertes Fachunternehmen gemäß Ladesäulenverordnung durchzuführen. Anträge können bis zum Ende der verfügbaren Haushaltsmittel, längstens bis zum 30.06.2027, ausschließlich online eingereicht werden. Entscheidungsbestandteil sind Nachweise zum Grünstrombezug, fachgerechte Installation und die Verfügbarkeit der Infrastruktur für Beschäftigte. Ein Kostenvoranschlag, das ausgefüllte Antragsformular sowie ggf. weitere Nachweise müssen mit der Antragseinreichung hochgeladen werden. Nach positiver Bewilligung darf die Beauftragung erst erfolgen, um die Fördervoraussetzungen zu wahren und den Zuschuss zu sichern.
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