Zuschuss

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

Förderung stationärer steuerbarer Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende in NRW – bis 40 % Zuschuss (20 % für große Unternehmen), max. 1 500 € je Ladepunkt. Anträge bis 31.12.2026 möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.02. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: 1 500 € je Ladepunkt
Förderquote: 20% - 40%
Projektstart ab: 01.02.2025
Projektdauer: 18 Monate

Förderziel

Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Beschäftigte.

Förderfähige Ausgaben

  • Ladesäule/Wallbox
  • Leistungselektronik
  • Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement
  • Energiemanagementsysteme
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ladeinfrastruktur an Privatstellplätzen
  • Maßnahmen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen (z.B. GEIG)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom
  • Installation durch Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung
  • Ladeinfrastruktur muss an Stellplätzen für Beschäftigte errichtet werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenvoranschlag/Angebot
  2. Online-Antragsformular mit PIN-Code
  3. Nachweis Grünstrom-Liefervertrag oder Photovoltaik-Leistung
  4. Nachweise zur fachgerechten Installation durch Fachbetrieb
  5. Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag

Bewertungskriterien

  • Förderquote abhängig von Unternehmensgröße
  • Nachhaltigkeitsaspekte des Strombezugs
  • Einhaltung technischer Vorgaben

Beschreibung

Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte in NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Anschaffung, Errichtung und dem Netzanschluss stationärer, steuerbarer Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende. Die Förderung umfasst bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei großen Unternehmen 20 %), maximal 1 500 € je Ladepunkt. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden; die Projektdauer beträgt bis zu 18 Monate. Gefördert werden Ausgaben für Ladesäule oder Wallbox, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme, Last- und Energiemanagement, Kommunikationskomponenten, Tiefbau, Fundament, Montage, Inbetriebnahme, Netzanschluss sowie Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Zähler und Sicherungselemente.

Voraussetzungen und Ablauf
Grundlage ist der Nachweis, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt (Grünstromvertrag oder eigene Photovoltaik). Die Installation muss durch ein Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung erfolgen und auf Mitarbeiterstellplätzen realisiert werden, wobei Dienstfahrzeuge auch privat genutzt werden dürfen. Ladepunkte an Privatstellplätzen sind ausgeschlossen. Zur Antragstellung sind Kostenvoranschlag, Online-Formular mit PIN, Nachweis Grünstrom-Liefervertrag oder Photovoltaik-Leistung, Fachbetriebsnachweise sowie späterer Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag bereitzuhalten. Nach positiver Prüfung erteilt die Bezirksregierung Arnsberg den Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung über den elektronischen Verwendungsnachweis. Dieses Förderangebot trägt dazu bei, den Ausbau der Elektromobilität im Arbeitsumfeld voranzutreiben und Klimaschutz in Unternehmen und Einrichtungen zu fördern.

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