Zuschuss

Förderung von Photovoltaikanlagen auf Dachgärten

Förderung neu installierter PV-Dachgärten auf öffentlich zugänglichen und gemeinschaftlich genutzten Dachflächen in Wien ab 20 m² und 1 kWp. Zuschuss von max. 30 % der förderfähigen Kosten (abzüglich Erlöse) oder 600 €/kWp, bis zu 50 000 €. Anträge ganzjährig möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.05.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Unternehmensgröße: alle Größen
Förderquote: 30 % der förderfähigen Kosten (abzüglich Erlöse) bzw. 600 €/kWp
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung neu installierter PV-Dachgärten auf öffentlichen, öffentlich zugänglichen oder gemeinschaftlich genutzten Dachflächen in Wien zur Verschattung und Stromerzeugung im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr.

Förderfähige Ausgaben

  • Module
  • Unterkonstruktion
  • Montage
  • Verrohrung und Armaturen
  • Messeinrichtungen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Stromspeicher
  • Zählertausch und Entsorgungskosten
  • Gebühren und Versicherungskosten
  • Backup-Systeme und Displays
  • Dacheindeckung und Schneefang
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestgröße 20 m² überdachter Fläche
  • Mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr
  • Antragstellung vor Beginn der Arbeiten
  • Dachfläche muss gemeinschaftlich nutzbar sein
  • PV-Anlage muss Verschattung bieten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebot einer Fachfirma
  2. Nachweis der Volllaststundenberechnung
  3. Ausgefülltes Einreichformular
  4. Vollmacht bei Vertretung
  5. Nachweis öffentliche Dachfläche und Nutzung
  6. Lichtbildausweis oder ID Austria
  7. Nachweis prognostizierter Jahresertrag
  8. Nachweis der Zählpunktnummer

Beschreibung

Die Förderinitiative unterstützt neu installierte Photovoltaik-Dachgärten auf öffentlich zugänglichen und gemeinschaftlich genutzten Dachflächen in Wien ab einer Mindestgröße von 20 m² und einer Leistung von mindestens 1 kWp. Ziel ist die Kombination von Verschattung für Aufenthaltsbereiche mit der Erzeugung von Solarstrom im Netzparallelbetrieb. Gefördert werden natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Anlagen, die mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr erreichen. Die Förderung erfolgt als einmaliger Investitionskostenzuschuss gemäß der Wiener Förderrichtlinie 2025 und trägt zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz bei.

Finanziert werden Modulkomponenten, notwendige Unterkonstruktionen, Montage, Verrohrung und Armaturen, Messeinrichtungen sowie Planungs- und Beratungsleistungen und Gutachten. Der Fördersatz beträgt wahlweise 30 % der förderfähigen Kosten (nach Abzug der Erlöse aus den ersten fünf Betriebsjahren) oder pauschal 600 € pro kWp, maximal 50.000 €. Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Zuwendungszusage. Anträge sind ganzjährig vor Beginn der Arbeiten online bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einzureichen. Erforderlich sind neben dem Angebot einer Fachfirma Nachweise zur Flächennutzung, zur Berechnung der Volllaststunden, zum prognostizierten Jahresertrag, ein Lichtbildausweis oder ID Austria-Nachweis sowie die Zählpunktnummer. Eine Kombination mit anderen Landesförderungen oder EAG-Programmen ist ausgeschlossen. Die Abwicklung erfolgt kostenfrei, vorbehaltlich verfügbarer Mittel.

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