Förderung von Photovoltaikanlagen auf Gründächern
Förderung für neu installierte Photovoltaikanlagen auf Gründächern in Wien. Anträge können ganzjährig online gestellt werden, Umsetzung binnen 24 Monaten ab Zusage.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung von netzparallel betriebenen Photovoltaikanlagen auf neuen und bestehenden Gründächern in Wien mit mindestens 500 Volllaststunden pro Jahr.
Förderfähige Ausgaben
- Module
- Notwendige Unterkonstruktion
- Montage
- Verrohrung und Armaturen
- Messeinrichtungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Stromspeicher (Akkus, Batterien)
- Neuer Zählerkasten/Zählertausch und Entsorgungskosten
- Miete und Gebühren (Zählpunkt, Bauanzeige, Versicherung)
- Backup-Systeme und Displays
- Dacheindeckung, Laderegler, Schneefang
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens 500 Volllaststunden pro Jahr nach Nachweis standardisierter Berechnungsmethoden
- Einspeisung ins öffentliche Netz muss möglich sein
- Antragstellung vor Bestellung der Anlage bzw. vor Beginn der Arbeiten
- Anlagenleistung über 1 kWp
- Module auf entsprechender Unterkonstruktion
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebot einer Fachfirma
- Berechnung der Vollaststunden
- Vollständig ausgefülltes Einreichformular
- Vollmacht bei Vertretung
- Nachweis/Beschreibung der Begrünungsmaßnahmen
- Lichtbildausweis oder ID Austria-Authentifizierung
Beschreibung
Die Landesförderung für Photovoltaikanlagen auf Gründächern in Wien unterstützt private und juristische Antragsteller:innen sowie Unternehmen und gemeinnützige Organisationen bei der Errichtung netzparallel betriebener Solaranlagen mit mindestens 500 Volllaststunden pro Jahr. Gefördert werden Modul, Unterkonstruktion, Montage, Verrohrung, Messeinrichtungen sowie Planungs- und Beratungsleistungen bis zu einer Leistung von 1 kWp und mehr. Voraussetzung ist ein Mindestabstand von 20 cm zwischen Substratoberfläche und Paneelunterkante sowie die Umsetzung beziehungsweise detaillierte Beschreibung von Begrünungsmaßnahmen am Dach. Anträge können fortlaufend ab dem 04.05.2026 online bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH gestellt werden. Die Umsetzung der Photovoltaikanlage muss binnen 24 Monaten nach Förderzusage erfolgen, wobei bereits ab Antragstellung mit den Arbeiten auf eigenes Risiko begonnen werden darf.
Die Fördersumme bemisst sich wahlweise als Pauschalzuschuss von 400 € pro kWp bis 100 kWp, 350 € pro kWp darüber oder als 30 % der förderfähigen Kosten, abzüglich der Erlöse der ersten fünf Jahre. Maximal werden 100.000 € pro Anlage gewährt. Zur Antragseinreichung sind ein Angebot einer Fachfirma, Berechnung der Vollaststunden, Nachweis der Begrünung sowie Lichtbildausweis oder ID-Austria-Authentifizierung erforderlich. Die Förderung ist mit weiteren Landes- oder Bundesbeihilfen kombinierbar, sofern die Obergrenzen der De-minimis-VO eingehalten werden. Die Magistratsabteilung 20 – Energieplanung begleitet das Programm und sorgt für eine umweltverträgliche, leistbare Energiezukunft in Wien.
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