Förderung von Praxis an Mittelschulen
Die Förderung unterstützt Mittelschulen in Bayern bei der Finanzierung außerschulischer Fachkräfte für berufsrelevante handwerkliche, künstlerische, musische, soziale und hauswirtschaftliche Projekte, um den Schülerinnen und Schülern praktische Erfahrungen in Bezug auf die Arbeitswelt zu ermöglichen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung außerschulischer Fachkräfte im Auftrag der Schule für handwerkliche, künstlerische, musische, soziale und hauswirtschaftliche Projekte, bei denen das praktische Arbeiten der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund steht und ein unmittelbarer Bezug zur Arbeits- und Berufswelt hergestellt wird.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal
- Reisekosten
- Erstattungen von Personalkosten an Gemeinden, Gemeindeverbände und Sonstige
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sachaufwand der Schulen
- Projekte mit sozialpädagogischem oder pädagogisch-psychologischem Schwerpunkt (z. B. Sucht- und Gewaltprävention, erlebnispädagogische Projekte, Mediatorenausbildung)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung eines berufsrelevanten handwerklichen, künstlerischen, musischen, sozialen oder hauswirtschaftlichen Projekts
- Kooperation mit außerschulischen Fachkräften (Handwerksmeister, Dienstleister, Künstler, betriebliche Ausbilder oder gewerbliche Fachlehrer)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Praxis an Mittelschulen - Förderantrag (Formular rvs_40.1-212)
- Praxis an Mittelschulen - Förderantrag ohne Beteiligung des Staatlichen Schulamts (Formular rvs_40.1-213)
- Antrag auf Förderung der Ausgaben für „Praxis an Mittelschulen und Mittelschulen an sozialen Brennpunkten“ (Formular rvs_40.1-012)
Beschreibung
Die Initiative zur Förderung von Praxis an Mittelschulen in Bayern unterstützt öffentliche Mittelschulen dabei, berufsrelevante Projekte unter Einbeziehung außerschulischer Fachkräfte zu realisieren. Unter Anleitung von Handwerksmeister:innen, Dienstleister:innen, Künstler:innen, betrieblichen Ausbilder:innen oder gewerblichen Fachlehrer:innen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler im handwerklichen, künstlerischen, musischen, sozialen oder hauswirtschaftlichen Bereich ein konkretes Produkt oder eine Dienstleistung. Im Fokus steht dabei das praktische Arbeiten mit direktem Bezug zur Arbeitswelt, um frühzeitig Einblicke in Berufe zu vermitteln und Kontakte zu regionalen Betrieben aufzubauen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und kann fortlaufend beantragt werden. Teilnehmende Einrichtungen profitieren von einer passgenauen Kooperation mit ortsansässigen Firmen, wodurch mögliche Praktikums- und Ausbildungswege aufgezeigt werden.
Gefördert werden primär Personalkosten für das externe Fachpersonal sowie damit verbundene Reisekosten und Erstattungen an Gemeinden, Gemeindeverbände oder sonstige Träger. Ausgeschlossen sind der schulische Sachaufwand und Projekte mit überwiegend sozialpädagogischem oder pädagogisch-psychologischem Schwerpunkt, etwa Sucht- und Gewaltprävention oder erlebnispädagogische Angebote. Antragstellende Schulen reichen das entsprechende Formular – je nach Beteiligung des Staatlichen Schulamts – elektronisch oder in Papierform bei der zuständigen Bezirksregierung ein. Erforderlich sind neben dem ausgefüllten Förderantrag die offiziellen Formulare rvs_40.1-212, rvs_40.1-213 bzw. rvs_40.1-012. Die Antragstellung ist jederzeit möglich, wodurch eine flexible Planung beruflich orientierter Lernprojekte gewährleistet wird.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.