Förderung von Projekten an Bildungseinrichtungen
Förderung und Unterstützung interkultureller und integrativer Projekte an Schulen sowie Erziehungs- und Ausbildungsunterstützung (islamische Pädagogik) an Schulen, Moscheen und Gemeinden mit deutschem Bezug. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Unterstützung interkultureller und integrativer Projekte an Schulen sowie Erziehungs- und Ausbildungsunterstützung einer neuen islamischen Pädagogik an Schulen, Moscheen und Gemeinden mit deutschem Bezug.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten gemäß Antrag
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektausrichtung im Einklang mit den Zielen des IISW
- Eigenanteil mindestens 30 % der Gesamtkosten
- Bezug zu Bildungseinrichtungen, Moscheen oder Gemeinden in Deutschland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Eigenanteil
- Einverständnis- und Datenschutzerklärung
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszielen
- Qualität des Projekts
- Nachhaltigkeit
- Entwicklungsfähigkeit
Beschreibung
Das Internationales Islamisches Stiftungswerk – Bildung und Kultur fördert mit einem 70 %igen Zuschuss interkulturelle und integrative Bildungsprojekte an Schulen, Moscheen und Gemeinden in ganz Deutschland. Ziel ist die Entwicklung und Etablierung einer zeitgemäßen islamischen Pädagogik, die Lernende aller Hintergründe zusammenbringt und das gegenseitige Verständnis stärkt. Gefördert werden Vorhaben, die im Einklang mit den Stiftungszielen stehen sowie durch hohe Qualität, Nachhaltigkeit und Entwicklungsfähigkeit überzeugen. Ein Eigenanteil von mindestens 30 % der beantragten Gesamtkosten ist erforderlich, um die gemeinsame Verantwortung von Trägern und Stiftung zu unterstreichen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, sodass Projekte flexibel an aktuelle Bedarfe anknüpfen und schnell starten können.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger, die interkulturelle Bildungsangebote oder islamisch-pädagogische Ausbildungsprogramme mit klarem deutschen Bezug umsetzen. Zum Bewerbungsumfang zählen ein ausgefüllter Förderantrag, eine präzise Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan, der Eigenanteilsnachweis sowie die Einverständnis- und Datenschutzerklärung. Die Antragsprüfung erfolgt in mehreren Etappen: von der Vorprüfung durch das Präsidium über potenziell erforderliche Rückfragen bis zur endgültigen Entscheidung durch das Stiftungswerk. Bewertet werden Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, inhaltliche Qualität, langfristige Wirkung sowie Skalierbarkeit der Maßnahme. Mit dieser Förderung unterstützt das Stiftungswerk nachhaltige Bildungsangebote, die Brücken zwischen unterschiedlichen Kulturen schlagen und einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten.
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