Zuschuss

Förderung von Projekten anderer Organisationen (Ingrid zu Solms-Stiftung)

Unterstützung von Projekten anderer Organisationen durch die Ingrid zu Solms-Stiftung nach definierten Kriterien wie klar umrissene Projektziele, detailliertes Budget, Nachweis von Finanzierungsbelegen und Nachhaltigkeit. Anträge jederzeit möglich.

Wissenschaft Kultur Kinder und Jugendliche Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Projekten anderer Organisationen durch die Ingrid zu Solms-Stiftung gemäß den Zielen und Vorgaben der Stiftung, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft, Menschenrechte, Kunst und Kultur sowie Jugend, Kinder und Frauen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Klare Umreißung des Projektinhalts
  • Ziele müssen mit denen der IzS-Stiftung übereinstimmen
  • Detailliertes Budget
  • Generelle Finanzierungsnachweise
  • Nachweis und Garantie einer guten Projektbeaufsichtigung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Detailliertes Budget
  3. Finanzierungsnachweise
  4. Nachweis der Projektbeaufsichtigung

Bewertungskriterien

  • Klar umrissenes Projekt
  • Zielübereinstimmung mit der IzS-Stiftung
  • Detailliertes Budget
  • Finanzierungsnachweise
  • Projektbeaufsichtigung
  • Verwaltungskosten <18%
  • Nennung der IzS im Projekt
  • Nachhaltigkeit des Projekts

Beschreibung

Die Ingrid zu Solms-Stiftung fördert bundesweit gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die eigenständig Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Forschung & Innovation, Kinder und Jugendliche sowie Frauenförderung durchführen. Dabei steht die Unterstützung von Vorhaben anderer Träger im Mittelpunkt, deren Ziele mit den Leitlinien der Stiftung übereinstimmen, sei es in Kunst und Medien, Menschenrechten oder sozialer Arbeit. Die Vergabe erfolgt als einmaliger Zuschuss und ist fortlaufend möglich. Im Fokus stehen Vorhaben mit klar definierten Projektzielen, nachvollziehbaren Finanzierungsstrukturen und einem hohen Maß an Nachhaltigkeit, die nachweislich zur langfristigen Wirkung in den genannten Themenfeldern beitragen. Ein besonderes Augenmerk gilt der fachkundigen Projektbeaufsichtigung sowie einer transparenten Budgetplanung, um effektive Resultate bei minimalen Verwaltungskosten sicherzustellen.

Interessierte Organisationen müssen zur Antragstellung eine ausführliche Projektbeschreibung inklusive detailliertem Budget und generellen Finanzierungsnachweisen einreichen. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem der Nachweis, dass die Verwaltungskosten 18 % des Gesamtbudgets nicht überschreiten und die Nennung der Stiftung im Projekt gesichert ist. Bewertet werden insbesondere die inhaltliche Klarheit des Vorhabens, die Übereinstimmung mit den Stiftungszielen sowie die Qualität der Projektbetreuung und der Nachhaltigkeitsnachweis. Anträge können jederzeit eingereicht werden; die Stiftung prüft sie fortlaufend und entscheidet zeitnah über die Förderung. Durch diese passgenaue finanzielle Unterstützung werden innovative und zukunftsweisende Projekte gefördert, die einen nachhaltigen Beitrag zur Gesellschaft leisten.

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