Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit - ETZ (INTERREG VI)
Mitfinanzierung grenzübergreifender und transnationaler Kooperationsprojekte im Rahmen der INTERREG VI-Programme in Kärnten. Förderung als Zuschuss zu anrechenbaren Kosten. Laufzeit 01.01.2023–31.12.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Mitfinanzierung der INTERREG-Programme (Slowenien-Österreich, Italien-Österreich, HEurOpen 2022+ sowie transnationale Programme Alpine Space, Central-Europe, Danube Transnational) zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und zur Erreichung strategischer Ziele des Landes Kärnten.
Förderfähige Ausgaben
- Anrechenbare Kosten
- EFRE-Kofinanzierung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansuchen bei UAbt. EuiA mit Projektkurzbeschreibung (Projektziel, Projektpartner, Projektbudget)
- Sitz oder Tätigkeit in Kärnten
- Noch kein eingereichter INTERREG-Vollantrag bzw. kein Antrag in der 2. Stufe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektkurzbeschreibung
- detaillierte Projektbeschreibung
- Angabe des Budgetanteils
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Erreichung strategischer Ziele Kärntens
- Rangliste der bilateralen Ausschüsse
Beschreibung
Die Mitfinanzierung grenzübergreifender und transnationaler Kooperationsvorhaben in Kärnten schafft neue Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung und ländliche Innovation. Gefördert werden Projektideen in den INTERREG VI-A-Programmen Slowenien–Österreich und Italien–Österreich sowie in transnationalen Initiativen wie Alpine Space, Central Europe und Danube Transnational. Als Zuschuss deckt die Förderung bis zu 15 % der anrechenbaren Kosten bei grenzüberschreitenden Vorhaben und maximal 10 % bei transnationalen Kooperationen ab. Die Laufzeit der Förderperiode erstreckt sich vom 01.01.2023 bis 31.12.2029. Gefördert werden sowohl gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen als auch Existenzgründer:innen mit Sitz oder Tätigkeit in Kärnten. Die Förderung unterstützt damit den Aufbau und die Intensivierung partnerschaftlicher Netzwerke über Staatsgrenzen hinweg und trägt gezielt zur Erreichung strategischer Landesziele im Bereich Regionalförderung, Entwicklungszusammenarbeit sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bei.
Interessierte Projektträger:innen reichen ein Ansuchen mit Kurzbeschreibung der Zielsetzung, Projektpartner:innen und Budgetanteil bei der zuständigen Abteilung ein. Voraussetzung ist, dass noch kein vollständiger INTERREG-Antrag gestellt wurde. Die Förderquote orientiert sich am Beitrag zum regionalen Mehrwert Kärntens und der Ranglistenbewertung durch die bilateralen Ausschüsse. Gefördert werden EFRE-Kofinanzierung und alle weiteren anrechenbaren Kosten. Eine detaillierte Projektbeschreibung und der Nachweis des beantragten Budgetanteils sind Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Die Einreichung ist während der gesamten Förderperiode möglich, solange noch kein Vollantrag der nächsten Antragsstufe vorliegt. Mit dieser Förderung werden grenzüberschreitende Synergien gestärkt und regionale Potenziale entlang der Alpen-Adria-Region nachhaltig gehoben.
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