Zuschuss

Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit - ETZ (INTERREG VI)

Förderung von grenzübergreifenden und transnationalen Kooperationsprojekten im Land Kärnten im Rahmen der INTERREG VI A–C Programme 2021–2027 durch nationale Mitfinanzierungsmittel.

Regionalförderung Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: bis zu 15% (grenzübergreifend), bis zu 10% (transnational)

Förderziel

Finanzierung der nationalen Mitfinanzierung von EU-INTERREG-Projekten durch das Land Kärnten als Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten und zur EFRE-Kofinanzierung.

Förderfähige Ausgaben

  • anrechenbare Kosten im Rahmen der EFRE-Kofinanzierung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektträger mit Sitz in Kärnten
  • Kooperationsprojekte mit Partnern aus Slowenien, Italien oder im Alpine Space/Central-Europe/Danube-Programm
  • Antragstellung vor Einreichung des Vollantrags bzw. des Stufen-2-Antrags

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Erreichung strategischer Ziele des Landes Kärnten
  • Kooperationsgrad und Mehrwert der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Beschreibung

Die Förderung unterstützt grenzübergreifende und transnationale Kooperationsvorhaben mit Sitz im Land Kärnten im Rahmen der INTERREG VI A–C Programme 2021–2027. Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Existenzgründer:innen und Bildungseinrichtungen können einen Zuschuss zur nationalen Mitfinanzierung der EFRE-Anteile beantragen. Gefördert werden Projekte mit Partner:innen aus Slowenien, Italien oder den transnationalen Programmen Alpine Space, Central Europe und Danube. Thematisch deckt das Förderangebot Regionalförderung, Entwicklungszusammenarbeit sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ab. Eine Antragstellung ist fortlaufend bis Ende 2027 möglich; für die Bewilligung ist entscheidend, dass der Vollantrag oder der Stufen-2-Antrag noch nicht eingereicht wurde.

Das Förderziel besteht in der Anteilsfinanzierung der anrechenbaren Kosten durch das Land Kärnten als Zuschuss zu den EFRE-Kofinanzierungsbeiträgen. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 15 % der Gesamtkosten des Kärntner Projektträgers bei grenzübergreifenden und bis zu 10 % bei transnationalen Projekten. Maßgebliche Vergabekriterien sind der Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele Kärntens sowie der Kooperationsgrad und der Mehrwert der Zusammenarbeit. Die förderbaren Ausgaben umfassen alle gemäß EFRE-Kofinanzierung anrechenbaren Kosten. Projektträger:innen werden dazu angehalten, ihre Projektideen frühzeitig mit den förderpolitischen Zielsetzungen abzustimmen, um einen hohen inhaltlichen Beitrag zum regionalen Nutzen und zur Stärkung länderübergreifender Netzwerke zu gewährleisten.

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