Förderung von raumplanerischen Entwicklungskonzepten
Finanzielle Unterstützung für Vorarlberger Gemeinden und Regios bei der Erstellung, Evaluierung und Fortschreibung von räumlichen Entwicklungskonzepten (regional, kommunal, quartierbezogen) auf Basis des Raumbilds Vorarlberg 2030. Dauerlos geöffnet ab 03.12.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Vorarlberg gewährt Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Regionen zur finanziellen Unterstützung bei der Erstellung, Evaluierung und Überarbeitung von räumlichen Entwicklungskonzepten auf regionaler, kommunaler und quartierbezogener Ebene.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare externer Planungsbüros
- Prozessbegleitung und Arbeitsgruppensitzungen
- Modellbau- und Vermessungskosten
- Kosten für publizistische Aufbereitung (Grafik, Redaktion, Fotografie)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leistungen von Gemeindebediensteten
- Personen- und parteibezogene Öffentlichkeitsarbeit
- Büro- und Betriebskosten (Wasser, Strom, Heizung)
- Finanzierungs- und Versicherungskosten
- Kosten von Planungswettbewerben
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beauftragung Dritter erst nach schriftlicher Förderzusage
- Verpflichtende Einbindung relevanter Stakeholder
- Beschluss des fertigen Konzepts durch zuständiges Gremium
- Veröffentlichung des beschlossenen Konzepts im Internetauftritt
- Keine Mehrfachförderung durch andere Träger
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Förderansuchen (Word-Formular)
- Auszahlungsanforderung (Word-Formular)
- Angebote externer Planungsbüros/Fachkräfte
- Rechnungskopien mit Zahlungsbelegen oder detaillierte Kostenaufstellung
- Protokoll der Gremialbeschlussfassung
- Digitales Belegexemplar des beschlossenen Entwicklungskonzepts
Bewertungskriterien
- Konformität mit Raumbild Vorarlberg 2030
- Umfang und Qualität der Stakeholder-Partizipation
- Offizielle Beschlussfassung durch zuständiges Gremium
Beschreibung
Förderzweck und Förderumfang
Mit der „Förderung von raumplanerischen Entwicklungskonzepten“ unterstützt das Land Vorarlberg Gemeinden und Regionalplanungsgemeinschaften bei der Ausarbeitung, Evaluierung und Fortschreibung räumlicher Entwicklungskonzepte auf regionaler, kommunaler oder quartierbezogener Ebene. Ausgangspunkt ist das „Raumbild Vorarlberg 2030“, an dessen Zielen die Konzepte ausgerichtet sein müssen. Gefördert werden externe Drittkosten – etwa Honorare für Planungsbüros, Prozessbegleitung, Arbeitsgruppensitzungen, Modellbau- und Vermessungskosten sowie Kosten für publizistische Aufbereitung (Grafik, Redaktion, Fotografie). Die Förderquote liegt bei 30 % bis 50 % für kommunale und Quartierskonzepte (mit gestaffelten Zuschlägen für kleinere Gemeinden) und pauschal bei 40 % für regionale Konzepte. Pro Förderfall können bis zu 250.000 € anrechenbare Kosten geltend gemacht werden. Die maximale Projektdauer beträgt 60 Monate, eine Antragstellung ist laufend möglich (gültig ab 03.12.2025, unbegrenzt).
Voraussetzungen und Antrag
Eine schriftliche Förderzusage ist vor Beauftragung Dritter einzuholen. In allen Phasen muss eine verbindliche Stakeholder-Partizipation sichergestellt und das fertige Konzept durch das zuständige Gremium beschlossen werden. Die Veröffentlichung des beschlossenen Konzepts im jeweiligen Online-Auftritt (Gemeinde/Regio) ist verpflichtend; bei Auszahlung ist ein digitales Belegexemplar vorzulegen. Eine Mehrfachförderung durch andere Träger ist ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Förderansuchen-Formular, Angebote externer Fachkräfte, Rechnungs- und Zahlungsbelege, Protokolle der Beschlussfassung sowie das digitale Entwicklungskonzept. Die Einreichung erfolgt per V-DOK oder E-Mail an die Abteilung Raumplanung und Baurecht des Landes Vorarlberg.
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