Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen
Förderung des Aufbaus und der Weiterentwicklung von Regionalmanagementstrukturen in niedersächsischen Zukunftsregionen. Anträge können laufend bei der NBank gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Aufbaus, der Professionalisierung und der Vernetzung von Regionalmanagements in ausgewählten Zukunftsregionen Niedersachsens, um nachhaltige Regionalentwicklung, Wertschöpfung und Zusammenhalt vor Ort zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder nachweisbare Tätigkeit in Niedersachsen
- Zugehörigkeit zu einer offiziell ausgewiesenen Zukunftsregion
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsschreiben
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs-/Haushaltsplan
Bewertungskriterien
- Relevanz für die regionale Entwicklung
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Vernetzungspotenzial und Kooperation
Beschreibung
Das Programm „Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen“ unterstützt Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie weitere regionale Akteur:innen und Träger dabei, fachkundige Strukturen für Entwicklungsprozesse aufzubauen und weiterzuentwickeln. Mit einem Zuschussmodell zielt die Maßnahme auf die Professionalisierung und Vernetzung von Regionalmanagements in offiziell ausgewiesenen Zukunftsregionen ab. Durch die Förderung nachhaltiger Regionalentwicklung, Steigerung der Wertschöpfung und Stärkung des lokalen Zusammenhalts werden neue Impulse für Infrastrukturprojekte, Unternehmensfinanzierungen und ländliche Entwicklungsstrategien gesetzt. Anträge können fortlaufend bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingereicht werden – eine flexible Vergabe, die zeitnah auf regionale Bedarfe reagiert.
Förderberechtigt sind Einrichtungen, die ihren Sitz oder eine nachweisbare Tätigkeit in Niedersachsen vorweisen und in einer ausgewiesenen Zukunftsregion agieren. Zuschussfähig sind Personalkosten, Sach- und Reisekosten, wobei die Durchführbarkeit und Relevanz für die regionale Entwicklung, Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Potenzial für Vernetzung und Kooperation im Auswahlverfahren im Mittelpunkt stehen. Zur Antragstellung sind ein Antragsschreiben, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Finanzierungs- und Haushaltsplan erforderlich. Die NBank begleitet und berät Projektvorhaben wettbewerbsneutral und unabhängig im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit schafft Planungssicherheit für Vorhaben, die langfristig zur Stärkung der Zukunftsregionen Niedersachsens beitragen.
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