Zuschuss

Förderung von Sommerferienbetreuungsangeboten im Land Salzburg

Förderung von Sommerferienbetreuungsangeboten im Land Salzburg zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Anträge bis 30. Juni jedes Jahres möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Salzburg fördert Projekte für Sommerferienbetreuungsangebote, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder in den Sommerferien zu entlasten.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt darf nicht zur Erzielung eines Gewinns erfolgen
  • Einhaltung der Richtlinien für Sommerferienbetreuungsangebote des Landes Salzburg
  • Einhaltung der Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (GAF)
  2. Allgemeines Förderansuchen
  3. Abrechnungsunterlagen
  4. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Das Land Salzburg gewährt jährlich einen Zuschuss zur Förderung von Sommerferienbetreuungsangeboten in der Region Salzburg. Dieses Programm zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Sorgeberechtigte durch qualifizierte Sommerferienbetreuung zu entlasten. Gefördert werden Projekte sozialer Träger:innen und Anbieter:innen, die innovative Betreuungsstrukturen für Kinder und Jugendliche schaffen. Hierzu zählen sowohl Gemeinden und gemeinnützige Vereine als auch private Institutionen und öffentliche Einrichtungen, die Ferienprogramme im Bundesland Salzburg realisieren. Die Zuwendung erfolgt nicht gewinnorientiert und richtet sich nach den verbindlichen Richtlinien des Landes Salzburg für Sommerferienbetreuung sowie den Allgemeinen Förderrichtlinien.

Anspruchsberechtigte Organisationen können ihre Anträge bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres einreichen. Voraussetzung ist neben der Einhaltung der Förderrichtlinien, dass das Projekt keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Zur Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular (GAF), das allgemeine Förderansuchen, Abrechnungsunterlagen sowie ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt nach Projektabschluss und Einreichung aller Nachweise. Das Förderprogramm bietet eine fortlaufende Möglichkeit zur Unterstützung von Träger:innen im Bereich Kinder- und Jugendbetreuung und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung familienfreundlicher Strukturen im Land Salzburg.

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