Förderung von Sommerferienbetreuungsangeboten im Land Salzburg
Das Land Salzburg fördert Projekte für Sommerferienbetreuungsangebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten für Sommerferienbetreuungsangebote im Bundesland Salzburg, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Eltern zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen im Bundesland Salzburg durchgeführt werden
- Vorlage der Abrechnungsunterlagen bis 31.12. des Jahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag gemäß Sonderrichtlinien
- Abrechnungsunterlagen
Beschreibung
Das Land Salzburg unterstützt mit einem zielgerichteten Zuschussmodell die Umsetzung von Sommerferienbetreuungsangeboten im Bundesland Salzburg. Ziel dieser Förderung ist die nachhaltige Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem schulpflichtigen Kindern während der Sommerferien qualifizierte Betreuungsstrukturen bereitgestellt werden. Öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen können Bewerbungen einreichen, die im Land Salzburg realisiert werden. Die Förderung erfolgt fortlaufend, wobei die Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Abrechnungsunterlagen bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres erfolgt. Mit dieser Förderung leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Familien und unterstützt eine altersgerechte, pädagogisch fundierte Ferienbetreuung durch erfahrene Pädagog:innen und Betreuer:innen.
Gefördert werden Projekte, die den gesetzlichen Richtlinien des Landes entsprechen und im Bundesland Salzburg stattfinden. Voraussetzung für den Zuschuss ist die fristgerechte Einreichung des Antrags gemäß den Sonderrichtlinien sowie die vollständige Abrechnung bis zum Jahresende. Als Antragspapiere sind das ausgefüllte Antragsformular nach den Sonderrichtlinien und die abschließenden Abrechnungsunterlagen erforderlich. Interessierte Träger erhalten weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Förderrichtlinien beim Referat 2/01 – Elementarbildung und Kinderbetreuung der Salzburger Landesregierung. Durch die Förderung wird die Verfügbarkeit vielfältiger Ferienprogramme gesichert und ein wichtiger Beitrag zur familienfreundlichen Gestaltung des Sommers geleistet.
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