Zuschuss

Förderung von Sportdachverbänden

Jährliche Fördermittel für die steirischen Landesdachverbände (ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION) zur administrativen Unterstützung und für Maßnahmen ihrer verbandsangehörigen Sportvereine.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: 0,7 Mio. € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Bereitstellung jährlicher Mittel zur Förderung der administrativen Tätigkeit der Landesdachverbände und zur Unterstützung ihrer Mitgliedsvereine durch Gründungs-, Bau-, Geräte-, Aus- und Fortbildungs-, Fahrtkosten-, Spitzensport- und Wettkampfzuschüsse.

Förderfähige Ausgaben

  • Administrative Unterstützung
  • Gründungssubvention (Materialkosten)
  • Bausubvention
  • Gerätesubvention
  • Aus- und Fortbildungskosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft bei ASKÖ, ASVÖ oder SPORTUNION
  • Sitz in der Steiermark
  • Nachweis von Original-Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
  • Fristgerechte Antragstellung (z. B. bis 31.03. für Bausubvention)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Originale von Rechnungen
  2. Zahlungsbestätigungen

Beschreibung

Die Förderung von Sportdachverbänden in der Steiermark stellt jährlich insgesamt rund 0,7 Mio. € als Zuschuss bereit und richtet sich an die Landesdachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION sowie deren verbandsangehörige Sportvereine. Ziel ist die Stärkung der administrativen Strukturen und der Erhalt eines flächendeckenden Vereinsnetzwerks durch eine professionelle Verbandsorganisation. Dabei dienen 40 % der Mittel der allgemeinen Verwaltung und Koordination, während 60 % für vielfältige Unterstützungsleistungen der Vereine vorgesehen sind. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Steiermark, die Mitglied eines der drei Dachverbände sind. Die Antragstellung ist kostenlos und erfolgt fortlaufend, wobei für bestimmte Teilprogramme Fristen zu beachten sind.

Gefördert werden unter anderem administrative Unterstützung sowie projektbezogene Ausgaben wie Gründungssubvention (Materialkosten), Bausubvention (Antrag bis 31. März), Gerätesubvention, Aus- und Fortbildungskosten, Fahrtkostenvergütung, Spitzensportförderung und Wettkampfzuschüsse. Voraussetzung für eine Förderung ist die fristgerechte Einreichung sämtlicher Originalbelege – Rechnungen und Zahlungsbestätigungen – sowie der Nachweis der Mitgliedschaft bei ASKÖ, ASVÖ oder SPORTUNION. Die Fachabteilung 9 Kultur, Europa, Sport des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung koordiniert das Programm und gewährleistet eine transparente Mittelvergabe zur nachhaltigen Entwicklung des steirischen Sports.

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