Förderung von Sportdachverbänden
Förderung der steirischen Landesdachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION mit 40 % für administrative Unterstützung und 60 % zur Förderung verbandsangehöriger Vereine und Projekte. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der steirischen Landesdachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION zur administrativen Unterstützung und Erhaltung sowie Entwicklung eines flächendeckenden Vereinsnetzwerkes (40 %) und zur finanziellen Unterstützung verbandsangehöriger Vereine und Projekte (60 %).
Förderfähige Ausgaben
- Administrative Unterstützung
- Erhaltung und Entwicklung des Vereinsnetzwerkes
- Gründungssubvention
- Bausubvention
- Gerätesubvention
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sportförderung nur nach Maßgabe vorhandener Sportförderungsmittel und aufrechter Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung
- Abwicklung nach den Rahmenrichtlinien über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark
- Voraussetzungen für Unterstützungsmaßnahmen werden von den steirischen Landesdachverbänden (ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION) festgelegt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt "Sportförderung-Antrag"
- Allfällige weitere Unterlagen auf Anforderung
Beschreibung
Die Förderung von Sportdachverbänden in der Steiermark stärkt die Landesdachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION durch einen jährlichen Gesamtzuschuss, der zu 40 % für administrative Unterstützung und zur Erhaltung sowie Entwicklung eines professionellen, flächendeckenden Vereinsnetzwerkes eingesetzt wird. Die verbleibenden 60 % der Mittel fördern direkt verbandsangehörige Vereine und Projekte: Dazu zählen Gründungs-, Bau- und Gerätesubventionen, Aus- und Fortbildungskosten, Fahrtkostenvergütungen bei Meisterschaftsteilnahmen, Spitzensportförderung sowie Wettkampfzuschüsse. Damit wird nicht nur die Struktur der Dachverbände gefestigt, sondern auch die lokale Vereinsarbeit in allen Regionen der Steiermark nachhaltig unterstützt.
Förderberechtigt sind steirische Landesdachverbände oder sonstige Vereine, die als Interessenverband anerkannt sind. Anträge können fortlaufend ohne Fristbeschränkung (gültig seit 20.11.2017) mittels des Formblatts „Sportförderung-Antrag“ beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport, Referat Sport, eingereicht werden. Grundlage der Bewilligung ist die Verfügbarkeit von Sportförderungsmitteln sowie aufrechte Beschlüsse der Landesregierung; die Abwicklung erfolgt nach den Rahmenrichtlinien des Landes Steiermark. Voraussetzungen und Detailregelungen zu unterstützten Maßnahmen legen die jeweiligen Dachverbände fest. Originalbelege, Rechnungen und Zahlungsnachweise sind auf Anforderung vorzulegen. Dieses Förderangebot schafft attraktive Rahmenbedingungen für das sportliche Engagement auf regionaler und landesweiter Ebene.