Zuschuss

Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB)

Förderung von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an Straßen und Brücken kommunaler Baulastträger im Freistaat Sachsen.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen

Förderziel

Ziel der Richtlinie ist die finanzielle Unterstützung kommunaler Baulastträger (Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden) bei Planung, Bau und Erhalt von Straßen- und Brückeninfrastruktur in Sachsen.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungskosten
  • Baukosten
  • Erhaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuständigkeit als kommunaler Baulastträger (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)
  • Durchführung des Vorhabens im Freistaat Sachsen
  • Nachweis der Planung und Bauvorleistungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag nach Richtlinie RL-KStB
  2. Kostenvoranschläge
  3. Bau- und Planungsvorlagen

Beschreibung

Die Richtlinie „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB)“ unterstützt öffentliche Einrichtungen im Freistaat Sachsen bei der Planung, dem Bau und der Instandhaltung kommunaler Verkehrswege. Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden können Zuschüsse für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an Straßen sowie Brücken beantragen. Mit dieser Förderung zielt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) darauf ab, eine leistungsfähige, sichere und umweltgerechte Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten und damit den städtebaulichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Durch die kontinuierliche Bereitstellung von Finanzmitteln wird die nachhaltige Modernisierung des kommunalen Straßen- und Brückennetzes ermöglicht und die Mobilität in allen Regionen Sachsens gestärkt.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Zuständigkeit als kommunaler Baulastträger, die Durchführung des Vorhabens im Freistaat Sachsen sowie der Nachweis bereits erbrachter Planungs- und Bauvorleistungen. Förderfähig sind sowohl Planungskosten als auch Bau- und Erhaltungskosten. Für den Antrag werden u. a. das ausgefüllte Antragsformular nach Richtlinie RL-KStB, Kostenvoranschläge sowie Bau- und Planungsvorlagen benötigt. Da Anträge fortlaufend eingereicht werden können, bietet sich den kommunalen Entscheidungsträger:innen eine flexible Projektplanung ohne feste Fristen. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, kommunale Verkehrsachsen zukunftsfähig auszubauen und langfristig betriebsfähig zu halten.

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