Förderung von Thermischen Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
Förderung thermischer Solaranlagen in Nordrhein-Westfalen zur Bereitstellung solarer Prozesswärme für gewerbliche und industrielle Nutzer. 90 € pro m² Bruttokollektorfläche, maximal 90.000 €. Anträge laufend bis zur Erschöpfung der Haushaltsmittel, Richtlinie gültig bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Errichtung oder Erweiterung von thermischen Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von solarer Prozesswärme für gewerbliche oder industrielle Nutzung.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung thermischer Solarkollektoranlagen
- Erweiterung thermischer Solarkollektoranlagen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anlage zertifiziert mit europäischem Prüfzeichen "Solar Keymark"
- Anlagengröße zwischen 20 m² und 1.000 m² Bruttokollektorfläche
- Mindestenergieertrag 525 kWh pro m² Kollektorfläche/Jahr
- Erfassung der erzeugten Wärmemenge mittels Wärmemengenzähler
- Nutzung der Prozesswärme für gewerbliche oder industrielle Zwecke
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag/Angebot
- Ausgefüllter Förderantrag mit Upload des Angebots
Bewertungskriterien
- Solar-Keymark-Zertifizierung
- Mindestenergieertrag je m²
- Erfassung der Wärmemenge
Beschreibung
Die Förderung thermischer Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme in Nordrhein-Westfalen unterstützt die Installation und Erweiterung zertifizierter Solarkollektoranlagen für gewerbliche und industrielle Zwecke. Mit einem Festbetrag von 90 € pro m² Bruttokollektorfläche – maximal 90.000 € – werden innovative Klimaschutz- und Effizienzprojekte vorangetrieben. Antragstellende aus Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, gemeinnützigen Organisationen und Privatpersonen profitieren von fortlaufend verfügbaren Mitteln bis zum Ablauf der Richtlinie am 30. Juni 2027. Die Bezirksregierung Arnsberg als Fördergeberin garantiert eine digitale Antragsabwicklung und vereint als moderne Dienstleisterin die Energie- und Klimaschutzkompetenz der Landesmittelbehörde.
Voraussetzung für die Zuwendung ist eine Solaranlage mit europäischem Prüfzeichen Solar Keymark, einer Kollektorfläche zwischen 20 und 1.000 m² sowie einem Jahresenergieertrag von mindestens 525 kWh pro m², der mittels Wärmemengenzähler erfasst wird. Förderfähige Ausgaben umfassen Errichtung und Erweiterung der thermischen Solaranlagen. Das digitale Verfahren startet mit einem Kostenvoranschlag und dem ausgefüllten Förderantrag, gefolgt von automatischer Eingangsbestätigung, Bewilligung und anschließendem Auszahlungsantrag inklusive Verwendungsnachweis. Einhaltung der Richtlinie und fristgerechte Antragstellung sichern Förderberechtigten ihren Anspruch. Detailinformationen zu Förderbedingungen und notwendigen Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik.
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