Zuschuss

Förderung von Verkehrs- und Mobilitätsprojekten

Gefördert werden Projekte zur Erhöhung des Modal Split zugunsten des Öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs in der Steiermark. Antrag gebührenfrei und laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Gefördert werden Projekte zur Erhöhung des Modal Split zugunsten des Öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, wie Eisenbahninfrastruktur, Nahverkehrsknoten, P+R-Anlagen, Businfrastruktur, Fahrradprojekte und allgemeine Mobilitätsprojekte.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in der Steiermark
  • Projekte zur Erhöhung des Modal Split zugunsten des Öffentlichen Verkehrs oder des nicht motorisierten Individualverkehrs
  • Antragsteller müssen Verkehrsunternehmen, Gemeinden oder Non-Profit-Organisationen sein

Beschreibung

Die Förderung von Verkehrs- und Mobilitätsprojekten in der Steiermark unterstützt Infrastrukturvorhaben, die den Modal Split zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs verbessern. Ziel sind Investitionen in Eisenbahninfrastruktur, Nahverkehrsknoten, P+R-Anlagen, Busstationen, Fahrradwege sowie darüber hinausgehende Mobilitätsinitiativen. Mit einem laufend möglichen, gebührenfreien Antrag können Verkehrsunternehmungen, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen innovative Projekte realisieren, die zur Steigerung der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel beitragen. Die Zuschüsse werden auf Basis bestehender Rechtsgrundlagen gewährt und nach Vorlage der Originalrechnungen sowie aller behördlichen Genehmigungen ausgezahlt. Damit wird eine nachhaltige Mobilitätsstrategie im Rahmen des Steirischen Gesamtverkehrsprogramms und nationaler wie EU-Richtlinien verfolgt.

Förderberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Non-Profit-Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsbereich in der Steiermark, die Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils des öffentlichen Verkehrs oder des Rad- und Fußverkehrs planen und umsetzen. Die zuständige Abteilung 16 „Verkehr und Landeshochbau“ des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung begleitet die Antragstellenden von der Planung bis zur Abnahme und stellt sicher, dass alle Projekte den Vorgaben entsprechen. Durch die kontinuierliche Ausschreibung können Fördermittel zeitnah beantragt und flexibel eingesetzt werden. Dieses Programm bietet eine attraktive Möglichkeit, die regionale Verkehrs­infrastruktur zu stärken und einen Beitrag zu umweltfreundlicher Mobilität und nachhaltiger Regionalentwicklung zu leisten.

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