Förderung von Wärme- und Kältespeichern
Förderung von Latentwärme- und Eisspeichern in privaten, gewerblichen und kommunalen Bereichen in Nordrhein-Westfalen. Anteilfinanzierung bis 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 €. Anträge fortlaufend bis 30.06.2027 online möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Installation von Wärme- und Kältespeichern (z. B. Latentwärmespeicher oder Eisspeicher) für private, gewerbliche und öffentliche Gebäudenutzer in Nordrhein-Westfalen zur Steigerung der Energieeffizienz und Unterstützung der Wärmewende.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Anlagen
- Beratungsleistungen
- Planungsleistungen
- Monitoring
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Standort in Nordrhein-Westfalen
- Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Anlagenbeschreibung
- Kostenvoranschlag/Angebot
- Online-PIN-Code
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit
- Klimaschutzbeitrag
- Innovationsgehalt
Beschreibung
Die Förderung von Wärme- und Kältespeichern unterstützt private, gewerbliche und kommunale Gebäudenutzer:innen in Nordrhein-Westfalen bei der Installation modernster Latentwärme- und Eisspeicher. Das Programm ist dauerhaft bis zum 30. Juni 2027 geöffnet und ermöglicht eine Anteilfinanzierung von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100 000 Euro je Maßnahme. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen (etwa Wohnungseigentümer:innengemeinschaften) auch Kommunen, Kreise, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen jeder Größe, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Stiftungen und Interessenverbände. Voraussetzung ist ein Sitz oder Standort in Nordrhein-Westfalen sowie die Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung. Gefördert werden Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Speicheranlagen, Beratungs- und Planungsleistungen sowie Monitoring-Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Klimaschutzbeitrag in Bestands- und Neubauten.
Die Antragstellung erfolgt fortlaufend online über das Förderportal NRW, beginnend ab dem 20. Mai 2025. Dem Antrag sind unter anderem ein Kostenvoranschlag oder Angebot, die detaillierte Projekt- und Anlagbeschreibung sowie ein per E-Mail angeforderter Online-PIN-Code beizufügen. Nach positiver Prüfung wird ein Zuwendungsbescheid erteilt, und die beantragte Maßnahme darf erst nach dessen Vorliegen beauftragt werden. Im Anschluss an die Umsetzung kann über das Online-Portal der Verwendungsnachweis eingereicht und die Auszahlung der Fördermittel ausgelöst werden. Die Bewertung erfolgt anhand der Wirtschaftlichkeit, des Klimaschutzbeitrags und des Innovationsgehalts, um die Wärmewende in Nordrhein-Westfalen aktiv voranzutreiben.
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