Förderung von zusätzlichen Projekten
Das Land Salzburg fördert private gemeinnützige Organisationen im Bereich Kinderbildung und -betreuung durch Sonderförderungen sowie refundiert die Personalkosten und den Sachaufwand der Elternservicestelle.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten im Bereich der Kinderbildung und -betreuung durch private gemeinnützige Organisationen sowie Refundierung der Personalkosten und des Sachaufwandes der Elternservicestelle des Landes Salzburg.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachaufwand
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
- Interne Richtlinien und Vereinbarungen
- Kooperationsvertrag mit dem Salzburger Bildungswerk (Forum Familie)
- Salzburger Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2019 – S.KBBG idgF
Beschreibung
Förderung für Kinderbildungs- und -betreuungsprojekte in Salzburg
Das Land Salzburg stellt private gemeinnützige Organisationen sowie der Elternservicestelle des Landes kontinuierlich finanzielle Mittel zur Verfügung, um innovative Initiativen in der Kinderbildung und -betreuung zu stärken. Durch Sonderzuschüsse werden Projekte gefördert, die das pädagogische Angebot erweitern und familienunterstützende Leistungen ausbauen. Gleichzeitig werden Personalkosten und der notwendige Sachaufwand der Elternservicestelle erstattet, um eine qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung von Eltern zu gewährleisten. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und kann jederzeit – seit dem 01.01.2023 unbefristet – beantragt werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg, interner Vereinbarungen, eines Kooperationsvertrags mit dem Salzburger Bildungswerk (Forum Familie) sowie die Regelungen des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2019 (S.KBBG idgF).
Förderfähige Ausgaben und Antragsverfahren
Unter den förderfähigen Kosten fallen insbesondere Personalressourcen sowie Sachaufwand, die für den Betrieb und die Weiterentwicklung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erforderlich sind. Die beantragenden Einrichtungen müssen als private, gemeinnützige Träger registriert sein oder im Rahmen der Elternservicestelle des Landes Leistungen erbringen. Ein formaler Antrag inklusive Budgetplan und Nachweisen zur Mittelverwendung wird beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat Recht, Aufsicht und Förderung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, eingereicht. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit schafft Planungssicherheit und eröffnet Träger:innen die Chance, bedarfsgerechte Bildungsangebote nachhaltig umzusetzen.
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