Zuschuss

Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zum politischen Exil

Die Weichmann-Stiftung gewährt Druckkostenzuschüsse, Beihilfen für Archivreisen und Sachausgaben sowie Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen zur Erforschung des politischen Exils. Anträge per E-Mail mit Einreichungsfristen jeweils zum 1. März und 1. September.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Arbeiten zum politischen Exil in der NS-Zeit gemäß Stiftungssatzung zur Bewahrung und Vermittlung der Erinnerung an demokratische Opposition im Exil.

Förderfähige Ausgaben

  • Drucklegung wissenschaftlicher Monographien
  • Archivreisen
  • Sachausgaben im Rahmen der Forschung
  • Kosten wissenschaftlicher Veranstaltungen (Tagungen/Kolloquien)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss dem Satzungszweck entsprechen
  • Einreichung elektronisch per E-Mail an die Geschäftsstelle
  • Fristen: 1. März (Frühjahrssitzung) und 1. September (Herbstsitzung)
  • Beifügen eines unterschriebenen Förderantrags, Lebenslauf und ggf. Gutachten/Literaturverzeichnis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterschriebener Förderantrag
  2. Projektbeschreibung mit Zeitplan
  3. Lebenslauf
  4. Gutachterliche Empfehlung (bei Dissertation/Habilitation)
  5. Vertragsangebot (bei Druckkostenzuschuss)
  6. Programm und Finanzierungsplan (bei Veranstaltungsförderung)

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit dem Satzungszweck
  • Innovationsgehalt und neue Forschungsperspektiven
  • Qualität der wissenschaftlichen Fragestellung
  • Eigenleistung und Kostenanteil

Beschreibung

Die Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung unterstützt bundesweit wissenschaftliche Projekte zur Erforschung des politischen Exils in der Zeit des Nationalsozialismus. Gefördert werden Druckkostenzuschüsse für Monographien, Dissertationen und Sammelwerke, Beihilfen für Archivreisen und Sachausgaben sowie Zuschüsse zu Tagungen, Kolloquien und Diskussionsforen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen – insbesondere Promovierende, Habilitand:innen, Wissenschaftler:innen und Forschungseinrichtungen. Die Einreichung erfolgt elektronisch per E-Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung mit einem unterschriebenen Förderantrag, Projektbeschreibung und Zeitplan, Lebenslauf sowie gegebenenfalls gutachterlicher Empfehlung, Verlagsvertragsangebot oder Veranstaltungsprogramm inklusive Finanzierungsplan. Antragsfristen sind jeweils der 1. März für die Frühjahrssitzung und der 1. September für die Herbstsitzung des Wissenschaftlichen Beirats.

Die Auswahl basiert auf der Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, dem Innovationsgehalt, der Qualität der Fragestellung sowie dem Eigenleistungs- und Kostenanteil. Die Stiftung fördert neben klassischen Forschungsansätzen auch Projekte, die neue Methoden erproben, interdisziplinäre Perspektiven eröffnen oder literarische und künstlerische Auseinandersetzungen mit NS-Herrschaft und Exil einbeziehen. Ziel ist es, das Erinnern an die demokratische Opposition im Exil lebendig zu halten und zukünftige Generationen für diese Forschung zu begeistern. Die Weichmann-Stiftung bietet damit dauerhafte Fördermöglichkeiten für alle, die die Exilforschung in Deutschland nachhaltig voranbringen möchten.

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