Förderungen im Bereich des Zivilschutzes
Finanzielle Unterstützungen an den Oö. Zivilschutzverband zum laufenden Aufwand der Organisation. Anträge jederzeit möglich und kostenfrei.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützungen an den Oberösterreichischen Zivilschutzverband zur Deckung des laufenden Aufwands der Organisation.
Förderfähige Ausgaben
- Laufender Aufwand der Organisation
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erklärung über Anerkennung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Verpflichtung zur sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Mittel und nur für den bewilligten Zweck
- Rückzahlungsverpflichtung bei zweckwidrigem Einsatz inkl. Zinsen
- Vorlage von Belegen und gegebenenfalls Finanzierungsplänen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Begründung (formlos)
- Förderungserklärung (Formblatt)
- Tätigkeitsbericht
- Strategische jährliche Vorausplanung
- Jahresvoranschlag
Beschreibung
Die Förderinitiative in Oberösterreich richtet sich an nicht-gewinnorientierte Interessenverbände oder sonstige Vereine und unterstützt den Oberösterreichischen Zivilschutzverband dabei, den laufenden Aufwand im Katastrophenschutz sowie im Bereich Arbeit & Soziales zu decken. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit und Resilienz der Zivilschutzorganisationen zu stärken und die Gemeinschaft optimal auf mögliche Krisensituationen vorzubereiten. Mit einem jährlichen Volumen von rund 200.000 Euro trägt das Programm maßgeblich zur finanziellen Stabilität der Katastrophenschutzdienste bei. Fördermittel werden als Zuschuss gewährt und können flexibel für sämtliche laufenden Betriebskosten verwendet werden. Die Beantragung erfolgt kostenfrei und kann jederzeit ohne gesetzliche Fristen eingereicht werden.
Für den Förderantrag sind eine formlose Begründung, das offizielle Formblatt der Förderungserklärung, ein aktueller Tätigkeitsbericht, eine strategische Jahresvorausplanung sowie ein Jahresvoranschlag vorzulegen. Antragstellende erklären ihre Anerkennung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und verpflichten sich zur sparsamen, wirtschaftlichen und zweckgebundenen Mittelverwendung. Im Falle einer zweckwidrigen Verwendung greift eine Rückzahlungsverpflichtung inklusive Zinsen, wobei die ordnungsgemäße Verwendung anhand von Belegen und gegebenenfalls ergänzenden Finanzierungsplänen überprüft wird. Zuständig für die Abwicklung ist die Direktion Inneres und Kommunales des Landes Oberösterreich, die eine sorgfältige Prüfung aller Unterlagen gewährleistet.