Förderungen im Bereich Musik
Förderung musikkultureller Tätigkeiten und Strukturen von Vereinen und Verbänden, Konzertveranstaltungen nicht kommerzieller Art, Kompositionen, Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Anschaffungs- und Reparaturkosten für Musikinstrumente, Trachten und Probelokale in Tirol.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden allgemeine musikkulturelle Tätigkeiten sowie die dafür notwendigen Strukturen von Vereinen und Verbänden, nicht kommerzielle Konzert- und Festivalveranstaltungen, Kompositionen mit Uraufführungsgarantie, musikpädagogische Aus- und Weiterbildungsangebote, Musikproduktionen mit Tirolbezug sowie Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen, Zubehör und Musikinstrumenten und die Einrichtung von Probelokalen.
Förderfähige Ausgaben
- Allgemeine musikkulturelle Tätigkeit und Strukturen von Vereinen und Verbänden
- Konzertveranstaltungen (Festivals und Musikveranstaltungen) nicht kommerzieller Art
- Kompositionen mit Uraufführungsgarantie
- Musikproduktionen mit Tirolbezug
- Aus- und Weiterbildungsangebote
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung (z. B. Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, Jahresabschluss, Originalrechnungen)
Beschreibung
Die Tiroler Landesregierung unterstützt musikkulturelle Initiativen und Institutionen in ganz Tirol durch einen jederzeit abrufbaren Zuschuss, der sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Verbänden und Vereinen offensteht. Ziel ist die Stärkung regionaler Musikstrukturen und die Förderung nicht kommerzieller Konzert- und Festivalformate. Ebenfalls gefördert werden Kompositionen mit garantierter Uraufführung, musikpädagogische Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Produktionen mit klarem Tirol-Bezug. Durch die Finanzierung von Anschaffungs- und Reparaturkosten für Musikinstrumente, Trachten, Uniformen und Zubehör trägt das Programm wesentlich zur Erhaltung und Weiterentwicklung lokaler Klangtraditionen bei. Probelokale können mit Notenpulten, Notenschränken und weiterer Ausstattung eingerichtet werden, um optimale Rahmenbedingungen für Ensembles und Chöre zu schaffen.
Als förderfähige Ausgaben gelten Aufwendungen für die allgemeine Vereinsarbeit, nicht kommerzielle Veranstaltungsorganisation, Preisvergaben sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Einreichende müssen den Nachweis über die zweckgebundene Mittelverwendung erbringen, beispielsweise durch Einnahmen-Ausgaben-Aufstellungen, Jahresabschlüsse oder Originalrechnungen. Die Abwicklung erfolgt online, Anträge können jederzeit über das E-Formular des Landes Tirol gestellt werden. Die Abteilung Kultur im Amt der Tiroler Landesregierung koordiniert alle Schritte von der Antragstellung bis zur Auszahlung und sorgt für transparente Entscheidungsprozesse. Durch dieses breit gefächerte Angebot wird das vielfältige musikkulturelle Leben in Tirol nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt.
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