Förderungen im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz
Bundesweite Zuschüsse in Österreich zur Stärkung der Resilienz und Innovation im Zivil- und Katastrophenschutz. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine bei Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz und Innovation im Krisenmanagement. Gefördert werden Projekte zur Verbesserung des Selbstschutzes, der alltäglichen Gefahrenabwehr sowie des Schutzes vor Naturkatastrophen und technischen Unglücksfällen durch neue Technologien, Ausbildung von Einsatzkräften und Erhöhung der Eigenvorsorge der Bevölkerung.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Belegkontrolle
- Sachbericht
- Einnahmen- und Ausgabenaufstellung
- Jahresabschluss
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Belegkontrolle
- Sachbericht
- Einnahmen- und Ausgabenaufstellung
- Jahresabschluss
Beschreibung
Die bundesweite Förderung im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz unterstützt öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine in ganz Österreich bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz und Innovation im Krisenmanagement. In Form von Zuschüssen werden Projekte gefördert, die den Selbstschutz, die alltägliche Gefahrenabwehr sowie den Schutz vor Naturkatastrophen und technischen Unglücksfällen verbessern. Besonderes Augenmerk liegt auf der Entwicklung neuer Technologien, der gezielten Ausbildung von Einsatzkräften und der Erhöhung der Eigenvorsorge in der Bevölkerung. Durch die fortlaufende Einreichungsmöglichkeit lassen sich Förderanträge flexibel an aktuelle Bedarfe anpassen und zeitnah umsetzen.
Gefördert werden vor allem Kommunen, Einsatzorganisationen sowie freiwillige und ehrenamtliche Einsatzkräfte – dazu zählen neben Berg- und Wasserrettung auch das Feuerwehrwesen. Zu den förderfähigen Aktivitäten gehören Konzepte zur Resilienzsteigerung, Maßnahmen zur alpinen Sicherheit, die Koordination des gesamtösterreichischen Feuerwehrwesens sowie Schulungs- und Übungsprogramme für Katastrophenschutz-Expert:innen. Für eine vollständige Antragstellung sind eine Belegkontrolle, ein Sachbericht, eine Einnahmen- und Ausgabenaufstellung sowie der Jahresabschluss vorzulegen. Die Betreuung und Koordination des Programms erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres, Abteilung II/ORK/10 (Krisenmanagement, Lageinformation und Leitstellenangelegenheiten), das nationale wie internationale Fachgremien vertritt und die Infrastruktur für Lagezentren sicherstellt. Ziel ist eine langfristige Absicherung der Bevölkerung und eine nachhaltige Stärkung des österreichischen Katastrophenschutzsystems.
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