Förderungen Jugend gem. allgemeiner Förderrichtlinie
Förderung von Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und Jugendlichen im Bundesland Salzburg zur Durchführung von Projekten und Veranstaltungen im Bereich Jugendarbeit. Anträge dauerhaft möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Jugendzentren und jungen Menschen (unter 30 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Salzburg bei der Durchführung von Projekten und Veranstaltungen, zur Förderung ihrer Beteiligung am öffentlichen Leben und zu selbstbestimmtem Handeln.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewöhnlicher Aufenthalt im Land Salzburg
- Trägerschaft als Jugendorganisation, Jugendinitiative oder Jugendzentrum
- Projektziele im Bereich außerschulische Jugendarbeit
- Zielgruppe Jugendliche bis 30 Jahre
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg eröffnet diese Förderung gemeinnützigen Organisationen, Interessenverbänden, sonstigen Vereinen sowie öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit, Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Jugendzentren und junge Menschen bis 30 Jahre in ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsgebiet nachhaltig zu stärken. Mit einem direktem Zuschuss werden Projekte und Veranstaltungen im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit unterstützt, die bei Freiwilligkeit, Mitbestimmung und Selbstbestimmung ansetzen. Ziel ist es, die aktive Teilnahme Jugendlicher am öffentlichen Leben zu fördern, ihre gesellschaftliche Integration zu festigen und demokratisches Engagement zu beflügeln. Besonderes Augenmerk liegt auf Maßnahmen, die soziale Teilhabe, fachliche Kompetenzerweiterung und demokratische Teilhabe in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Arbeit & Soziales fördern.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden; ein Abschlussdatum ist nicht vorgegeben. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der gewöhnliche Aufenthalt der Zielgruppe im Land Salzburg sowie die Trägerschaft als Jugendorganisation, -initiative oder -zentrum. Projektziele müssen klar dem Bereich der außerschulischen Jugendarbeit zuzuordnen sein, wobei die Zielgruppe ein Höchstalter von 30 Jahren nicht überschreiten darf. Dem Verwendungsnachweis sind standardisierte Formulare, eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder ein Jahresabschluss sowie eine detaillierte Kostenaufstellung mit Beleglisten beizufügen. Diese transparente Abrechnung sichert eine effiziente Mittelverwendung und erlaubt eine kontinuierliche Anpassung an bedarfsorientierte Entwicklungen im Jugendbereich. Die Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung junger Akteur:innen und trägt zur lebendigen Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders in Salzburg bei.
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