Zuschuss

Förderungen Jugend gem. allgemeiner Förderrichtlinie

Finanzielle Förderung von Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Jugendzentren und Einzelpersonen bei Projekten, Veranstaltungen und Strukturkosten im Land Salzburg. Anträge jederzeit möglich, spätestens 2 Monate vor Projektbeginn bzw. bis 30.06. des Vorjahres für Jahresförderungen.

Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: 25% - 50%

Förderziel

Unterstützung von Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und jungen Menschen bis 30 Jahre bei der Durchführung von Projekten, Veranstaltungen und zur Stärkung ihrer Beteiligung am öffentlichen Leben sowie Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorare
  • Materialien
  • Raummieten
  • Personal
  • Sach- und Strukturkosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen oder Netzwerke können ansuchen
  • Einzelunternehmen und Einzelpersonen als Antragsteller möglich
  • Einreichung spätestens 2 Monate vor Projektbeginn
  • Für Jahresförderungen bis 30.06. des Vorjahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen
  2. Konzept/Beschreibung der Aktivität
  3. Budgetplan

Bewertungskriterien

  • Regionale Ausgewogenheit
  • Kooperative Projektumsetzung
  • Geschlechtergerechte Angebote

Beschreibung

Die allgemeine Förderrichtlinie Jugend des Landes Salzburg fördert Projekte, Veranstaltungen und Strukturkosten von Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Jugendzentren sowie Einzelpersonen bis 30 Jahre mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesland Salzburg. Antragstellende aus Vereinen, Unternehmen, gemeinnützigen Einrichtungen, Privatpersonen oder öffentlichen Institutionen können jederzeit eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses anfordern. Ziel ist die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Förderung demokratischer Teilhabe und einer selbstbestimmten Lebensführung junger Menschen. Durch eine nachhaltige Investition in Honorare, Materialien, Raummieten, Personal und Sachkosten wird das Engagement Jugendlicher sicht- und erfahrbar gemacht. Die Förderung leistet einen Beitrag zur regionalen Infrastruktur und eröffnet niederschwellige Zugänge zu Bildungs- und Beratungsangeboten.

Die Fördersumme bemisst sich in der Regel zwischen 25 % und 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben und orientiert sich an kooperativen Projektumsetzungen sowie geschlechtergerechten Angeboten. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, spätestens jedoch zwei Monate vor Projektbeginn bzw. für Jahresförderungen bis zum 30. Juni des Vorjahres. Bewertungskriterien sind unter anderem eine ausgewogene Verteilung der Mittel in den Regionen, die Zusammenarbeit mit Partner:innen und die Einhaltung der Gender-Mainstreaming-Prinzipien. Folgende Unterlagen sind einzureichen: ein vollständig ausgefülltes Förderansuchen, ein aussagekräftiges Konzept bzw. eine detaillierte Beschreibung der geplanten Aktivität sowie ein verbindlicher Budgetplan. Nach positiver Entscheidung werden Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten schriftlich festgelegt. Aufgrund der fortlaufenden Fördermöglichkeiten können junge Menschen und Organisationen ihre Vorhaben flexibel planen und die Teilhabe am öffentlichen Leben im Land Salzburg nachhaltig gestalten.

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