Zuschuss

Förderungsbeiträge des Landes - TG-K (Tiergesundheit Kärnten)

Teilsubvention für den laufenden Betrieb und tiergesundheitliche Problemzonen der TG-K in Kärnten.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung der Tiergesundheit in Kärnten durch finanzielle Unterstützung der Geschäftsstelle der TG-K (Tiergesundheit Kärnten) sowie Bezuschussung tiergesundheitlicher Problemzonen im Bundesland.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage der Einnahmen-Ausgabenrechnung samt Planrechnung für das laufende Geschäftsjahr

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einnahmen-Ausgabenrechnung
  2. Planrechnung

Beschreibung

Die Förderungsbeiträge des Landes Kärnten unterstützen in Kärnten tätige Einrichtungen bei der Sicherstellung und Verbesserung der Tiergesundheit. Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen erhalten einen Zuschuss zur Teilfinanzierung des laufenden Betriebs der Geschäftsstelle der TG-K (Tiergesundheit Kärnten) sowie zur Bekämpfung tiergesundheitlicher Problemzonen im Bundesland. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der veterinärmedizinischen Infrastruktur durch finanzielle Entlastung bei Betriebskosten und Personalkosten. Mitgliedsorganisationen der TG-K sind die Kammer für Land- und Forstwirtschaft, die Landeskammer der Tierärzt:innen Kärntens und das Amt der Kärntner Landesregierung. Die Förderung wird fortlaufend bereitgestellt und zielt auf die Sicherung eines reibungslosen Geschäftsbetriebs ebenso wie auf präventive und akute Maßnahmen gegen tiergesundheitliche Risiken.

Für die Antragstellung ist die Vorlage einer detaillierten Einnahmen-Ausgabenrechnung sowie einer Planrechnung für das laufende Geschäftsjahr erforderlich. Gefördert werden ausschließlich dokumentierte Ausgaben für den operativen Betrieb und das Personal. Die Mittelvergabe erfolgt auf Basis der Allgemeinen Richtlinie für Förderungen aus Landesmitteln, wobei eine kontinuierliche Prüfung der wirtschaftlichen Darstellung Voraussetzung ist. Die Verwaltung und Koordination übernimmt das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum, das zudem nationale und EU-geförderte Programme koordiniert. Interessierte Einrichtungen können die nötigen Unterlagen einreichen, um in den Genuss der finanziellen Unterstützung zu kommen und damit einen Beitrag zur Tiergesundheit in ganz Kärnten zu leisten.

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